# taz.de -- Gerichtsstreit um Fotos: Waffen für die Kids, aber keine Fotos!
       
       > Friedensaktivisten hatten Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen
       > veröffentlicht. Das Stuttgarter Landgericht gab nun den klagenden Eltern
       > Recht.
       
 (IMG) Bild: Mittlerweile verpixelt: Spiel und Spaß beim „Tag der Bundeswehr“ am 11. Juni 2016 in Stetten
       
       Stuttgart epd | Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen, [1][die im Sommer
       durch die Medien gingen], haben am Dienstag das Stuttgarter Landgericht
       beschäftigt. Ein Elternpaar wollte die Deutsche Friedensgesellschaft –
       Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) mit einer Unterlassungsverpflichtung
       davon abhalten, die Bilder von sich und seinen Kindern weiter zu
       veröffentlichen. Die Friedensaktivisten legten zunächst Widerspruch ein,
       stimmten aber schließlich einem Vergleich zu.
       
       [2][Mit den Bildern hatte die DFG-VK belegt], dass Kinder Mitte Juni dieses
       Jahres beim Tag der Bundeswehr in Stetten (Kreis Sigmaringen) mit
       Maschinenpistolen und Sturmgewehren hantierten. Die Fotos, auf denen zum
       Teil auch die Klägerfamilie zunächst unverpixelt und später verpixelt zu
       sehen war, sorgten bundesweit für Aufsehen. Bundesverteidigungsministerin
       Ursula von der Leyen (CDU) ordnete daraufhin an, dass Handfeuerwaffen bei
       Besuchertagen künftig nur noch in Vitrinen präsentiert werden dürfen.
       
       Das Landgericht stimmte weitgehend der klagenden Familie zu, die ihre
       Persönlichkeitsrechte durch die Fotos verletzt sah. Der Vorsitzende Richter
       zog den Vergleich mit einer Erotikmesse. Diese sei zwar nicht verwerflich,
       dennoch wolle nicht jeder Besucher gerne fotografiert werden. Zudem seien
       im konkreten Fall die Rechte von Kindern berührt.
       
       Am Ende einigten sich die Parteien darauf, dass die Friedensgesellschaft
       künftig komplett auf die Veröffentlichung der Fotos dieser Familie
       verzichtet. Im Gegenzug machen die Kläger keine Ansprüche auf Schadenersatz
       oder andere Zahlungen geltend.
       
       15 Nov 2016
       
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