# taz.de -- Urteil zum Brexit: Regierung muss Parlament fragen
       
       > Premierministerin Theresa May will bis März den Austritt aus der EU
       > anmelden. Jetzt urteilt der High Court: Sie muss dazu das Parlament
       > befragen.
       
 (IMG) Bild: Will das Parlament nicht fragen: Premierministerin Theresa May
       
       London dpa/ap/rtr | Die britische Premierministerin Theresa May muss die
       Zustimmung des Parlaments für die geplanten EU-Austrittsverhandlungen mit
       Brüssel einholen. Das entschied der Londoner High Court am Donnerstag. Das
       Gerichtsurteil kann noch angefochten werden. Genau das will die Regierung
       auch tun. Beobachter rechnen damit, dass sich der Beginn der
       Austrittsverhandlungen nun erheblich verzögern könnte.
       
       Am 23. Juni hatten die Briten in einer historischen Abstimmung für einen
       Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Die Verhandlungen mit der EU
       darüber sollten spätestens Ende März nächsten Jahres beginnen.
       
       May hatte eine Abstimmung im Parlament über den Beginn der
       Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags bislang
       ausgeschlossen. Das sei „ausschließlich Sache der Regierung“. Das Parlament
       werde aber „zu Wort kommen“, hatte sie angekündigt.
       
       May will dafür das königliche Hoheitsrecht nutzen, das in der Vergangenheit
       nur vom britischen Königshaus genutzt wurde. Dessen Befugnisse sind aber
       mittlerweile auf die Regierung übergegangen. Unter anderem können damit so
       weitreichende Entscheidungen wie eine Kriegserklärung ohne
       Parlamentsabstimmung beschlossen werden. Auch bei der Verhandlung von
       Verträgen kam das Hoheitsrecht bereits zur Anwendung.
       
       Sollte das Urteil bestätigt werden, könnte es dem Parlament einen mächtigen
       Hebel in die Hand geben, um die Verhandlungsstrategie der Regierung über
       den EU-Austritt zu beeinflussen. Brexit-Befürworter befürchten gar, der
       Ausstieg des Landes könne ganz vereitelt werden. Die Mehrheit der
       Abgeordneten in beiden Kammern gilt als Brexit-Gegner.
       
       ## Parlament gegen Volk
       
       Als Klägerin trat unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller auf.
       Sie hatte argumentierte, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden
       Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die
       Gegenseite berief sich dagegen auf die Entscheidung des britischen Volkes
       beim EU-Referendum.
       
       Auch aus Mays Fraktion fordern viele Abgeordnete eine Mitsprache über die
       Verhandlungsstrategie der Regierung. Das lehnte May bislang mit dem
       Argument ab, eine öffentliche Debatte im Parlament über die
       Brexit-Strategie der Regierung schade deren Verhandlungsposition. Es werde
       „keine laufenden Kommentare“ zum Prozess der Brexit-Verhandlungen geben.
       
       ## Geldinstitute sollen sich vorbereiten
       
       Frankreichs Notenbankchef Francois Villeroy de Galhau warnt indes:
       Geldinstitute und Versicherer sollen sich auf die Möglichkeit eines „harten
       Brexit“ vorbereiten. Dieser Fall würde eintreten, wenn es zu einem
       EU-Austritt des Landes ohne freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt
       kommt. „Ich denke auch, dass es wichtig ist, dass Banken und Versicherer
       alternative Strategien entwerfen für den Fall eines harten Brexit“, sagte
       das EZB-Ratsmitglied am Donnerstag in einer Diskussionsrunde im
       französischen Parlament.
       
       Sollte Großbritannien den Zugang zu den Finanzmärkten in der EU behalten
       wollen, müsse das Land auch nach dem Austritt die Regeln der Gemeinschaft
       akzeptieren. Das Referendum der Briten hat bereits zu starker
       Verunsicherung in der Wirtschaft geführt.
       
       3 Nov 2016
       
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