# taz.de -- Gesetz gegen Immobilienblase: Fehlentwicklungen verhindern
       
       > Die Bundesregierung plant, vorsorglich ihre Eingriffrechte zu erweitern,
       > um eine Immobilienblase in Deutschland zu verhindern.
       
 (IMG) Bild: Überhitzung im Immobilenmarkt verhindern – Wohnanlage in München
       
       Berlin rtr | Das Bundesfinanzministerium plant zusätzliche Eingriffsrechte
       zur Vermeidung möglicher Preisblasen auf dem deutschen Immobilienmarkt. Mit
       dem Gesetzentwurf sollten entsprechende Empfehlungen des deutschen
       Ausschusses für Finanzstabilität aus dem vergangenen Jahr umgesetzt werden.
       Zurzeit sei eine Immobilienblase nicht in Sicht, es sei aber richtig,
       Vorsorge für den Fall zu schaffen, dass es zu Fehlentwicklungen komme. In
       einer solchen Situation könnten die Hürden für neue Kredite dem
       Gesetzentwurf zufolge per Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums
       erhöht werden.
       
       Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer Marktüberhitzung eine
       Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf
       festgelegt werden kann. Außerdem kann ein Zeitraum fixiert werden, in dem
       ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden müsste. Auch eine
       Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers bezogen auf sein
       Einkommen könnte definiert werden. Möglich wäre zudem, dass eine
       Mindestrückzahlung vereinbart werden müsste – tilgungsfreie Kredite wären
       dann nicht mehr möglich. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode
       verabschiedet werden.
       
       Für Kleinkredite solle eine Bagatellgrenze geschaffen werden, hieß es
       weiter in der Bundesregierung. Auch Darlehen zur Finanzierung von
       Renovierungen und Sanierungen blieben unberücksichtigt, ebenso
       Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau. In bestehende Kredite
       solle nicht eingegriffen werden. Außerdem sei vorgesehen, dass Banken in
       einem begrenzten Rahmen außerhalb der Regeln Immobilienkredite vergeben
       dürften, wenn dadurch die Stabilität des Instituts nicht gefährdet würde.
       
       Ob irgendwann konkrete Regeln erlassen würden, hänge von der
       Marktentwicklung ab, hieß es weiter in der Regierung. Die Bundesbank und
       die Finanzaufsichtsbehörde BaFin würden dazu die Marktlage fortlaufend
       prüfen.
       
       Dem Ausschuss für Finanzstabilität gehören Vertreter des
       Finanzministeriums, der Bundesbank und der BaFin an. Das Gremium hatte
       Mitte 2015 zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden zur
       Verhinderung einer kreditgetriebenen Überhitzung am Immobilienmarkt
       empfohlen. Dadurch solle eine Gefährdung der Finanzstabilität aus einer
       übermäßigen Verschuldung und aus Preisblasen am Immobilienmarkt begrenzt
       werden. In der Regierung hieß es, Beispiele wie Irland oder Spanien
       zeigten, dass es richtig sei, sich einen solchen Werkzeugkasten vorsorglich
       zuzulegen.
       
       25 Oct 2016
       
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