# taz.de -- Haftstrafe für IS-Leichenschänder: Mit geballter Faust
       
       > Zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt ein Frankfurter Gericht
       > Abdelkarim E., der im syrischen Krieg für den IS kämpfte.
       
 (IMG) Bild: Der 30-jährige deutsche Abdelkarim E. (M.) hat in Syrien IS-Kämpfer zur Leichenschändung aufgefordert
       
       Frankfurt am Main taz | Wegen Kriegsverbrechen, des Verstoßes gegen das
       Kriegswaffenrecht und Mitgliedschaft in einer terroristischen ausländischen
       Organisation hat der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts
       am Dienstag den 30-jährigen Abdelkarim E. zu einer Freiheitsstrafe von acht
       Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht folgte damit dem Antrag
       der Bundesanwaltschaft.
       
       Der Senat sieht es als erwiesen an, dass E. von Oktober 2013 bis zum
       Februar 2014 in Syrien für den „Islamischen Staat“ gekämpft und dabei mit
       Kampfgefährten die Leiche eines gefallenen Gegners geschändet hat. E.
       zeigte sich bei der Verlesung des Urteils wenig beeindruckt. Mit breitem
       Grinsen nahm er das Strafmaß zur Kenntnis.
       
       Der Grund für die Freude: Elf Monate Haft, die E. vor seiner Auslieferung
       in der Türkei erlitten hat, werden dreifach gewertet – wegen der
       unerträglichen Haftbedingungen. Weil E. zudem zwei Jahre in Deutschland in
       Untersuchungshaft saß, verkürzt sich die Haftstrafe um insgesamt fast fünf
       Jahre. E. dürfte schon bald wieder ein freier Mann sein.
       
       Fast eine Stunde dauerte die Urteilsbegründung. Kurz verließ den Mann mit
       Glatze und ordentlich gestutztem Kinnbart die ansonsten zur Schau getragene
       gute Laune, als der stellvertretende Kammervorsitzende auf E.s
       Bekennervideos aus dem Kampf um Aleppo zu sprechen kam. Dieses war ihm in
       dem Verfahren zum Verhängnis geworden.
       
       Auf dem Video ist E. schwerbewaffnet im Kampfanzug des IS in Schusswechseln
       zu sehen. In einem anderen Video ist zudem die Schändung eines
       „ungläubigen“ Gefallenen dokumentiert, nach Feststellung des Gerichts eines
       Angehörigen der syrischen Armee. „Dieses Video hat der Angeklagte
       aufgenommen, die Stimme auf dem Video ist deutlich als die des Angeklagten
       zu erkennen“, so das Urteil.
       
       ## Aufforderung zur Leichenschändung
       
       „Diese Stimme fordert dabei die Gefährten nicht nur auf, dem auf dem Boden
       liegenden Toten die Ohren und die Nase abzuschneiden. Sie verlangt von
       einem Mitkämpfer auch, dem Toten die Schädeldecke wegzuschießen.“
       
       „In Nahaufnahme filmt der Angeklagte die austretende Gehirnmasse um die
       Erniedrigung seines Gegners zu vertiefen“, so das Strafurteil. Auf die
       Frage des Schützen: „Wie war’s?“, habe E. geantwortet: „Allah der Herr sei
       gepriesen.“ Deshalb sei er auch für die von ihm nicht selbst vorgenommen
       Misshandlungen verantwortlich.
       
       Bemerkenswert sind die Feststellungen über die Haftbedingungen in der
       Türkei. Der Angeklagte sei dort mit Schlägen und Fußtritte traktiert
       worden, als Toilette habe ein Loch im Boden gedient, Toilettenpapier und
       Geschirr habe es nur gegen Bezahlung gegeben. Diese Beschreibungen des
       Angeklagten stuft der Senat als glaubwürdig ein, deshalb zählt die dort
       erlittene Haft dreifach.
       
       Am Ende der Urteilsverkündigung eilte der Verurteilte zur
       Panzerglasscheibe, die Verfahrensbeteiligte und Zuhörer voneinander trennt.
       E. und seine Freunde im Zuhörerraum ballten die rechten Fäuste, drängelten
       sich an der Scheibe und tauschten durch das Glas freundschaftliche Grüße
       aus, Faust auf Faust.
       
       8 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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