# taz.de -- Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei: Schmerzensgeld für getöteten Kurden
       
       > Während einer Kundgebung in Diyarbakir wurde er von einer
       > Tränengasgranate getroffen. Jetzt gibt Straßburg den Angehörigen des
       > Kurden recht.
       
 (IMG) Bild: Bis heute kommt es in Diyarbakir fast täglich zu Zusammenstößen zwischen Kurden und der türkischen Polizei
       
       Straßburg afp | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
       die Türkei wegen eines tödlichen Schusses auf einen kurdischen
       Demonstranten verurteilt. Die Straßburger Richter gaben den Eltern und
       Geschwistern des Getöteten Recht, die türkische Polizisten für den Tod des
       damals 40-jährigen Mannes verantwortlich machen. Ihnen muss die Regierung
       in Ankara nun insgesamt 63.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
       
       Der Vorfall ereignete sich Ende März 2006 während einer nicht genehmigten
       Kundgebung in der osttürkischen Stadt Diyarbakir. Zu der Demonstration
       hatten Kurden aufgerufen, um gegen den Tod von 14 Mitgliedern der
       verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) während eines Militäreinsatzes
       zu protestieren. Der 40-Jährige wurde von einer Tränengasgranate getroffen
       und erlag kurz danach seinen schweren Kopfverletzungen. Insgesamt wurden
       während der mehrtägigen Protestkundgebungen elf Demonstranten getötet.
       
       Die Angehörigen werfen der türkischen Polizei vor, vorsätzlich auf den Kopf
       des Opfers gezielt zu haben. Dies bestreitet die Regierung in Ankara, die
       von einem Unfall spricht.
       
       Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte hingegen fest, die Art der
       Verletzung lasse auf einen gezielten Schuss deuten. Insgesamt seien die
       Polizisten mit „unverhältnismäßiger Gewalt“ gegen die Demonstranten
       vorgegangen. Der Einsatz von Tränengasgranaten während der mehrtägigen
       Proteste sei „chaotisch“ gewesen.
       
       ## Tödliches Geschoss verschwand spurlos
       
       Die Straßburger Richter rügen zudem das Fehlen effizienter Ermittlungen.
       Erst eineinhalb Jahre nach dem Vorfall seien erste Polizisten vernommen
       worden. Strafrechtliche Ermittlungen gegen einige Polizisten seien erst
       drei Jahre nach dem Tod des Demonstranten eingeleitet worden. Bis heute sei
       kein Einsatzbeamter zur Verantwortung gezogen worden. Auch sei nach wie vor
       unklar, wie viele Polizisten bei den fraglichen Kundgebungen mit
       Tränengasgranaten auf Demonstranten geschossen hätten. „Erstaunlich“ sei
       zudem, dass das Geschoss, das den Mann tödlich getroffen hatte, während der
       Ermittlungen spurlos verschwunden sei.
       
       Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer des Gerichtshofs gefällt. Dagegen
       kann die Türkei binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof
       kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der großen Kammer
       verweisen, er muss dies aber nicht tun.
       
       19 Oct 2016
       
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