# taz.de -- Kriminologe über toten Terrorverdächtigen: „Er hätte nie nach Sachsen gedurft“
       
       > Der Kriminologe Thomas Feltes sagt: Mutmaßliche Selbstmordattentäter
       > müssen ein Fall für die Bundesanwaltschaft sein.
       
 (IMG) Bild: Falsch untergebracht. Dschaber al-Bakr, festgenommen als Terrorverdächtiger, hat sich in der JVA Leipzig das Leben genommen
       
       taz: Herr Feltes, welche Konsequenzen sollte die Justiz aus den Fehlern,
       die im Fall Al-Bakr gemacht werden, ziehen? 
       
       Thomas Feltes: Al-Bakr hätte überhaupt nicht erst in den sächsischen
       Strafvollzug kommen dürfen. Ein gravierender Fehler war schon, dass der
       Generalbundesanwalt den Verhafteten nicht sofort nach Karlsruhe bringen
       ließ, das ist innerhalb von wenigen Stunden möglich.
       
       Der Generalbundesanwalt argumentiert, er habe diesen Fall nach §89a erst an
       sich gezogen, nachdem das Dresdener Amtsgericht einen Haftbefehl
       ausgestellt hatte. Deshalb sei Sachsen zuständig. Nach dem Tatortprinzip
       hätte der Prozess auch in Dresden stattgefunden, eine dortige Inhaftierung
       sei üblich und sinnvoll. 
       
       Der GBA hätte selbstverständlich sofort wegen der besonderen Bedeutung des
       Falls die Strafverfolgung übernehmen können und sogar müssen. Damit wäre
       aber der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig gewesen. Der
       GBA hätte den Beschuldigten sofort vernehmen und zu diesem Zweck nach
       Karlsruhe bringen können. Dies wäre auch dringend geboten gewesen.
       
       Was wäre in Karlsruhe anders gelaufen? 
       
       Natürlich hat der GBA auch nur die üblichen Haftplätze, einschließlich
       Stuttgart-Stammheim. Aber dort gibt es Erfahrung mit Terroristen. Die
       fehlte in Sachsen. Dort fehlte es überhaupt an allen Ecken und Enden die
       notwendige Sensibilität für diesen besonderen Gefangen.
       
       Was folgt daraus? 
       
       Sinnvoll wäre, diese Fälle beim GBA zu zentralisieren und dort gesonderte
       Hafträume einzurichten, die besonders für solche Fälle geeignet sind und wo
       es entsprechend geschultes Personal und die nötige Infrastruktur bis hin zu
       Dolmetschern gibt. Dolmetscher gab es in Leipzig ja weder bei der Polizei
       und auch im Strafvollzug ist erst am zweiten Tag einer aufgetaucht. Das ist
       ein weiteres schweres Versagen.
       
       Welche Konsequenzen müsste die Justiz darüber hinaus ziehen? 
       
       Man muss sich die Untersuchungshaftvollzugsgesetze genau anschauen mit
       Blick darauf, was an Überwachung in solchen Fällen möglich ist.
       
       Was heißt das genau? Sondervorschriften für Terroristen? 
       
       Damit tue ich mich schwer, weil ich das zu RAF-Zeiten hautnah miterlebt
       habe. Aber bei Selbstmordattentätern haben wir eine andere Situation als
       bei RAF-Gefangenen.
       
       Inwiefern? 
       
       Das Ziel der RAF waren Repräsentanten des Staates, die RAF wollte für ihre
       politischen Ziele werben. Bis zu den Selbstmorden in Stammheim hatten die
       RAF-Mitglieder kein Interesse daran, sich selbst zu schädigen. Es gab zwar
       Hungerstreiks, aber das war letztlich ein Versuch, Öffentlichkeit
       herzustellen. Islamistische Selbstmordattentäter wollen vor allem Angst und
       Schrecken in der Öffentlichkeit verbreiten. Sie haben keine wirklichen
       politischen Botschaften. Ich glaube auch nicht, dass Menschen wie Al-Bakr
       auf der Basis einer gefestigten Ideologie handeln. Bei den meisten
       Selbstmordattentätern handelt es sich um Menschen, die im selbst Probleme
       haben, an sich zweifeln und ihr Leben auf besonders spektakuläre Weise
       beenden wollen.
       
       Also Sondervorschriften für islamistische Terroristen? Sollten solche Fälle
       automatisch als suizidgefährdet eingestuft werden? 
       
       Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Wenn Al-Bakr sich nach
       seiner Verhaftung und in der U-Haft neutral verhalten hätte, wäre die Lage
       anders. Aber schon die Ermittlungsrichterin hatte eine Suizidgefährdung
       festgestellt. Er hätte auf jeden Fall so untergebracht werden müssen, dass
       er weder sich noch anderen Schaden zufügen konnte.
       
       Müsste man Leute wie ihn also immer in besonders gesicherten Hafträumen
       unterbringen? Geflieste Räume mit einem Loch im Boden als Toilette und
       einer Matratze, sonst nichts? 
       
       In den ersten Stunden wahrscheinlich schon. Dann ist die Situation für den
       Häftling besonders dramatisch, häufig verfestigen sich dann Suizidgedanken.
       Danach müssen Fachleute einbezogen werden wie Psychologen, Personen, die
       die Sprache sprechen, sich mit der psychischen Verfasstheit von Terroristen
       beschäftigt haben und die den kulturellen Hintergrund bewerten können. Sie
       müssen dann schnell mit Informationen von Geheimdiensten und Polizei
       ausgestattet werden. Allerdings kann sich dann das Problem auftun, dass
       Verfassungsschutz und Polizei nicht kooperieren wollen. Aber das ist
       unbedingt notwendig. Gutachter müssen die Lebensgeschichte und Hintergründe
       der Tat und der Person kennen, um einschätzen zu können, welche Maßnahmen
       sinnvoll und notwendig sind. Die ersten Tage nach der Verhaftung sind im
       Übrigen auch entscheidend dafür, ob jemand jetzt oder später bereit ist,
       auszusagen.
       
       Al-Bakr wollte anscheinend nicht aussagen. 
       
       Das kann sich aber ändern. Das sieht man ja am Beispiel Zschäpe, die sehr
       lange geschwiegen hat und dann doch etwas äußern wollte, und an vielen
       anderen Fällen. Fehler, die in den ersten Tagen gemacht werden, können nur
       sehr schwer wieder ausgeglichen werden. Wir haben es hier nicht mit
       Kleinkriminellen zu tun, sondern mit Personen, die einerseits sehr
       gefährlich sind, aber auch wichtiges Wissen in sich tragen. Al-Bakr hätte
       wertvolle Informationen zum IS und zur Struktur in Deutschland liefern
       können.
       
       Der sächsische Justizminister argumentiert jetzt mit der Menschenwürde und
       dass deshalb eine stärkere Überwachung angesichts des Gutachtens der
       Psychologin nicht rechtens sei. 
       
       Das sehe ich als reine Schutzbehauptung. Der Minister versucht zu
       vertuschen, anstatt aufzuklären. Menschenwürde ist ein sehr vager Begriff,
       und eine Unterbringung in einer Schutzzelle verstößt nicht gegen die
       Menschenwürde, wenn sie notwendig ist und angemessen durchgeführt wird. Das
       gilt auch für eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung. Wenn der JVA-Leiter der
       Ansicht ist, dies sei notwendig, muss er eigenverantwortlich diese
       Maßnahmen anordnen. JVA-Leiter setzen sich immer wieder über psychologische
       Gutachten hinweg, das hätte er auch in diesem Fall tun können, wenn er
       genügend Zivilcourage gehabt hätte. Das Leben des Gefangenen ist ein
       wichtiges Gut.
       
       In Sachsen ist die Videoüberwachung von Haftzellen nicht erlaubt, in
       anderen Bundesländern schon. Brauchen wir einheitliche Standards? 
       
       Diese einheitlichen Standards wurden bei der zweiten Föderalismusreform
       2009 geopfert, allerdings hat dies auch in anderen Bereichen des
       Strafvollzugs gravierendere Konsequenzen. Aus meiner Sicht wird die
       Videoüberwachung überschätzt. Ich finde eine Sitzwache sinnvoller, wo man
       auch Geräusche und Bewegungen wahrnehmen kann. Da es in Al-Bakrs Zelle
       dieses Gitter gab, hätte man die Tür aufmachen und einsehen können.
       
       Jenseits der Untersuchungshaft wird jetzt auch über eigene Gefängnisse für
       Terroristen diskutiert. Halten Sie das für sinnvoll? 
       
       Ich halte dies nicht für sinnvoll. Bereits jetzt kann der Strafvollzug
       verurteilte Terroristen problemlos unterbringen, gegebenenfalls in
       besonderen Abteilungen. Eine solche spezielle Anstalt ginge in Richtung
       Guantanamo und wäre auch für die Bediensteten eine extreme Belastung. Eine
       Sonderregelung für Islamisten ist überflüssig.
       
       19 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sabine am Orde
       
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