# taz.de -- Stollenflutung im Saarland: Parlamentarisches Nachspiel für Maas
       
       > Als Landesminister ersparte Heiko Maas der RAG Millionen. Nun musste er
       > vor einem Untersuchungsausschuss aussagen.
       
 (IMG) Bild: Landestypische Tracht: Maas und die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer 2012
       
       Saarbrücken taz | Zeit hat er offenbar mitgebracht, der prominente Gast aus
       Berlin. Vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zur umstrittenen
       Flutung von Kohlebergwerkstollen an der Saar soll der damalige
       Landeswirtschaftsminister und heutige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
       aussagen. Doch die Mehrheit von SPD und CDU setzen den prominenten Zeugen
       an das Ende der Tagesordnung, sehr zum Verdruss des grünen
       Ausschussvorsitzenden Hubert Ulrich. Von „Trickserei“ spricht er, als er
       vom Plan der Mehrheit erfährt.
       
       Der Grüne hat diesen Untersuchungsausschuss erzwungen. Er wirft dem
       Sozialdemokraten Maas vor, als Wirtschaftsminister im Jahr 2012 der RAG als
       Betreiberin der Kohlegruben die Flutung der Stollen erlaubt zu haben,
       obwohl die Gefahr unter anderem durch giftiges PCB und Müll in den Stollen
       nicht von unabhängigen Dritten untersucht worden sei.
       
       Es geht um schwere Vorwürfe – und es geht um viel Geld. Lange waren alle
       davon ausgegangen, dass die RAG die Wasserhaltung in den ehemaligen Stollen
       „weiter und ewig“ hätte managen müssen, so noch 2008 der damalige
       Umweltminister Stefan Morsdorf (CDU). Das hätte sie dauerhaft viele
       Millionen gekostet. Mit der Genehmigung der Flutung sei der RAG deshalb ein
       „unlauterer Vorteil“ gewährt worden, so Ulrich, als er im Jahr 2015 den
       Antrag auf diesen Untersuchungsausschuss begründete.
       
       Als ersten Zeugen vernimmt er an diesem Dienstag den ehemaligen
       Bergwerksdirektor Friedrich Breinig. Ulrich fragt nach den kritischen
       Stellungnahmen des Oberbergamts und der ablehnenden Haltung der Landesamts
       für Umwelt und Arbeitsrecht zum Plan der RAG. Die blieben lange geheim und
       wurden erst drei Jahre später öffentlich. Breining bestreitet, dass da
       gemauschelt worden sei. Die Genehmigung sei nach Recht und Gesetz ergangen,
       so der ehemalige RAG-Manager.
       
       Da die gefluteten Stollen 400 bis 450 Meter unter dem Grundwasserspiegel
       lägen, sei auszuschließen, dass aus den gefluteten Stollen Schadstoffe ins
       Grundwasser gelangen könnten, so der ehemalige Bergwerksdirektor auf die
       Fragen von CDU-Obmann Thomas Schmitt. Ölfässer, Baustoffe und alle anderen
       problematische Stoffe seien entsorgt worden, „Dort liegt nichts rum“,
       versichert der Zeuge Breinig.
       
       Unklar ist allerdings nach wie vor der Verbleib von 1.500 Tonnen PCB, die
       offenbar beim Abbau der nicht gefluteten Stollen eingebracht worden sind.
       „85 Prozent davon sind mit der abgebauten Kohle an die Oberfläche
       gekommen“, meint Breinig vor dem Ausschuss. Alles andere müssten Experten
       bewerten. Da werden der Ausschuss und die Regierung nacharbeiten müssen.
       
       In der Folge bekräftigten drei Fachgutachter, dass die Flutung der Gruben
       die beste Lösung gewesen sei, um weitere Erschütterungen zu vermeiden. Nach
       vier Stunden durfte dann Heiko Maas ran. Er wirkte ziemlich angefressen. Er
       habe als Minister zu keinem Zeitpunkt auf die Entscheidungen der
       Fachbehörden Einfluss genommen, versicherte der frühere saarländische
       Wirtschaftsminster. Er sei erst nach deren Entscheidungen informiert worden
       und halte die bis heute für richtig, so Maas.
       
       Der Ausschussvorsitzende Ulrich legte sich mehrfach mit ihm und anderen
       Zeugen an, indem er ihre Aussagen kommentierte: „Das können sie mir nicht
       erzählen“, hielt er einem Zeugen vor, bestimmte Aussagen von Heiko Maas
       nannte er „seltsam“. Der Grüne hatte erkennbar Mühe, mit seinen beiden
       widersprüchlichen Rollen umzugehen: Als Vorsitzender des Ausschusses hätte
       er Fragen stellen aber die Antworten nicht fortgestezt mit Bewertungen
       versehen dürfen. Als einziger grüner Abgeordneter in diesem Gremium gab er
       jedoch über weite Phasen der Befragung den Chefankläger.
       
       25 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christoph Schmidt-Lunau
       
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