# taz.de -- Prozess gegen Berliner Dschihadist: Milde wegen Teilgeständnis
       
       > Das Kammergericht verurteilt einen 27-Jährigen wegen Mitgliedschaft in
       > einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer dreijährigen
       > Haftstrafe.
       
 (IMG) Bild: Kammergericht in Berlin
       
       Berlin taz | Ein Dschihadist aus Berlin muss für drei Jahre ins Gefängnis.
       Der 27-Jährige sei der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
       im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat schuldig, begründete das Kammergericht der Stadt am Montag. Der
       Angeklagte sei im September 2009 in das afghanisch-pakistanische
       Grenzgebiet gereist und habe sich dort der inzwischen aufgelösten
       Terrororganisation „Deutsche Taliban Mujahideen“ angeschlossen.
       
       „Er wollte am bewaffneten Kampf teilnehmen“, sagte der Vorsitzende Richter
       nach dreimonatigem Prozess. Der Angeklagte habe sich gleich zu Beginn
       seines dortigen Aufenthalts ein Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow
       beschafft und an einem Waffenunterricht teilgenommen. Zudem habe er als
       Statist an einem Propagandavideo mitgewirkt und sich bei Schießübungen
       filmen lassen. Die Vereinigung habe das Ziel verfolgt, einen islamischen
       Gottesstaat zu errichten.
       
       Der Angeklagte – ein in Berlin aufgewachsener Mann mit türkischen Wurzeln –
       ist vor neun Monaten bei der Einreise nach Deutschland auf dem Flughafen
       Berlin-Tegel festgenommen worden. Grundlage war ein seit 2012 bestehender
       Haftbefehl. Der dreifache Vater habe sich der Justiz selbst gestellt und im
       Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, hieß es im Urteil. Das sei
       strafmildernd gewertet worden.
       
       Der 27-Jährige hatte vor dem Kammergericht erklärt, die Reise sei ein
       Fehler gewesen. Er sei aber nicht Mitglied der „Deutsche Taliban
       Mujahideen“ (DTM) geworden. Er sei „nur ein Außenstehender“ gewesen und
       deshalb auch vom Waffenunterricht ausgeschlossen worden.
       
       Der 27-Jährige wurde den Ermittlungen zufolge Anfang 2010 aus der
       Gruppierung ausgeschlossen. Hintergrund seien Streitigkeiten mit anderen
       Mitgliedern gewesen. Danach soll sich der Angeklagte zeitweise in Pakistan
       aufgehalten haben.
       
       Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte auf
       eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten plädiert. Der
       Verteidiger hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       19 Sep 2016
       
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