# taz.de -- Todesfall auf Bundeswehr-Schulschiff: Keine besondere Gefahr erkannt
       
       > Nach dem Tod ihrer Tochter auf der „Gorch Fock“ vor acht Jahren bekommen
       > die Eltern einer Soldatin keine Entschädigung. Ein Gericht wies die Klage
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Die „Gorch Fock“, das Schulschiff der Marine (Archivbild aus dem Jahr 2008)
       
       Münster dpa | Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken
       auf der „Gorch Fock“ hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage
       der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen. Nach einem rund zwölfstündigen
       Prozesstag sah es das Gericht am Mittwochabend als erwiesen an, dass Böken
       2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen“
       Umständen gestorben sei.
       
       Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus
       Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20 000 Euro
       zugestanden hätten. Das Gericht ließ keine Revision zu. Dagegen können die
       Kläger beim Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen
       (Az.: 1 A 2359/14).
       
       Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den
       Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut
       mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock“ bei Windstärke 7 ruhig bei
       einer leichten Neigung im Wasser.
       
       Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache
       über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der
       Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der
       Verhandlung in Münster ungeklärt. Die Staatsanwalt Kiel wertet den
       Todesfall Böken bis heute als Unglück und hat kein Strafverfahren eröffnet.
       
       ## Kein Grund, die Besatzung besonders zu sichern
       
       Der Vorsitzende Richter hatte bereits zu Beginn vor zu großen Erwartungen
       gewarnt. Die Verhandlung werde die genauen Todesumstände von Böken im Jahr
       2008 nicht aufklären können, sagte er. Das bestätigte sich nach der
       Aussagen von acht Zeugen am Mittwoch.
       
       Nach übereinstimmenden Aussagen lag das Schiff am Abend des 3. September
       ruhig im Wasser, als Böken vorne auf der „Gorch Fock“ im Ausguck stand. Das
       Gericht befragte mehrere Soldaten, die 2008 zum Beispiel bei der Übergabe
       der Wache gegen 22 Uhr dabei waren. Eine damalige Kadettin schilderte die
       Wetterlage und Sichtverhältnisse. Es sei trocken und der Himmel sei klar
       gewesen.
       
       Ob Böken den Kameraden an diesem Abend von Unterleibsschmerzen erzählt
       hatte? Diese Frage verneinten die Zeugen. Bei Detailfragen gaben eine
       heutige Bundeswehr-Ärztin und eine Soldatin allerdings Erinnerungslücken
       an. Dass Böken im Dienst immer mal wieder eingeschlafen sei, sei aber
       durchaus Thema an Bord gewesen.
       
       Der ehemalige Kommandant der „Gorch Fock“ sagte als Zeuge aus. Es habe an
       dem Abend keinen Grund gegeben, die Besatzung besonders zu sichern, sagte
       Kapitän Norbert Schatz. An dem Abend sei es trocken gewesen, das Schiff
       habe stabil und ruhig in der Nordsee gelegen. Es seien 10 von 23 Segeln
       gesetzt gewesen. Schwimmwesten müssten nach Vorschrift nur angeordnet
       werden, wenn es Eisbildung, Nebel oder schwere See gebe. „Nichts davon war
       an dem Abend erfüllt.“
       
       ## Häufig im Lazarett
       
       Nach Aussage einer damaligen Sanitäterin war Böken auf der „Gorch Fock“
       häufig im Lazarett gewesen. Sie sei dort „Stammgast“ gewesen. Noch am Tag
       vor dem Unglück habe sie notiert, dass sie sich Sorgen um die junge Frau
       mache, sagte die heute 38-Jährige. Die Zeugin arbeitet heute nicht mehr bei
       der Bundeswehr.
       
       Der im Anschluss befragte Schiffsarzt bestritt diese Darstellung. Die
       Sanitäterin habe ihm mitgeteilt, dass es der Kadettin wieder besser gehe,
       sagte er vor Gericht. Nach Meinung der klagenden Eltern war ihre Tochter
       gesundheitlich angeschlagen und nicht diensttauglich gewesen. Auch dies
       wies das Gericht zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des
       Verwaltungsgerichts Aachen aus der ersten Instanz.
       
       15 Sep 2016
       
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