# taz.de -- Abkommen zu Fluggastdaten-Weitergabe: Fluggastinfos sollen privat bleiben
       
       > Das Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten mit Kanada steht auf der
       > Kippe: Ein EU-Gutachter sieht einen Verstoß gegen die Grundrechte der
       > Bürger.
       
 (IMG) Bild: Gegen die Grundrechte von Bürgern? Die Weitergabe von Fluggastinfos
       
       Luxemburg afp | Das geplante Abkommen der EU-Länder zur Weitergabe von
       Fluggastdaten mit Kanada steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe.
       Mehrere darin aufgenommene Bestimmungen verstießen gegen die Grundrechte
       der Bürger auf Datenschutz, hieß es in den am Donnerstag veröffentlichten
       Schlussanträgen des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH),
       Paolo Mengozzi. Anlass ist die Bitte des EU-Parlaments, ein Gutachten zur
       Einhaltung des Datenschutzes in dem Abkommen zu erstellen.
       
       Folgt der EuGH der Auffassung Mengozzis in seinem in einigen Monaten
       erwarteten Gutachten, kann das Abkommen mit Kanada dem Gericht zufolge nur
       dann in Kraft treten, wenn es in den kritisierten Punkten geändert wird.
       Das Abkommen war 2014 vom EU-Rat dem EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt
       worden. Das Parlament beschloss daraufhin, zuvor ein Gutachten beim EuGH
       einzuholen.
       
       Die geplante Vereinbarung sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen
       umfangreichen Datensatz von Reisenden wie etwa den Namen und die Adresse
       des Passagiers, Angaben zur Zahlungs- und Buchungsmethode, zur
       Kreditkartennummer, zum Sitzplatz oder zum Gepäck erhalten. Diese
       sogenannten Passenger Name Records (PNR-Daten) sollen über fünf Jahre
       gespeichert und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden.
       
       Mengozzi kritisierte nun unter anderem, dass dem Abkommen zufolge PNR-Daten
       über das unbedingt erforderliche Maß zur Terror- und
       Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden könnten und Kanada zu viele
       Freiheiten bei der Nutzung sensibler Daten erhalte. Der Generalanwalt
       forderte, dass das geplante Abkommen „einer strikten Kontrolle“ im Hinblick
       auf die Achtung des Privatlebens und dem Schutz personenbezogener Daten zu
       unterziehen sei.
       
       In einer Zeit, in der Behörden im Namen der Bekämpfung von Extremismus
       „äußerst komplexe Methoden“ zur Überwachung des Privatlebens der Bürger und
       zur Analyse ihrer personenbezogenen Daten entwickelten, müsse der EuGH eine
       „ausgewogene Gewichtung“ zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen und
       dem Schutz des Privatlebens der Bürger gewährleisten, schrieb Mengozzi.
       
       8 Sep 2016
       
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