# taz.de -- Politikverbot für die Handelskammer: Des Präses unzulässige Rede
       
       > Das Verwaltungsgericht erklärt Passagen aus der Silvesterrede des
       > Hamburger Handelskammer-Chefs Fritz-Horst Melsheimer für rechtswidrig.
       
 (IMG) Bild: Übers Ziel hinaus geschossen: Fritz Horst Melsheimer in seiner Silvesterrede
       
       Hamburg taz | Wenn es bei dem Urteil bleibt, werden sich Vertreter der
       Handelskammer in Zukunft in öffentlichen Debatten viel vorsichtiger äußern
       müssen. Das Verwaltungsgericht hat jetzt eine Reihe von Passagen aus der
       Silvesteransprache des Handelskammer-Präses Fritz-Horst Melsheimer für
       rechtswidrig erklärt. Dabei ging es um Äußerungen zur Flüchtlingskrise und
       zur Bewerbung für die Olympischen Spiele. Geklagt hatte der
       Immobilienunternehmer Bernd C. Jakovlev mit Unterstützung des
       Bundesverbands für freie Kammern.
       
       Bei dem Streit geht es darum, inwiefern die Handelskammer, eine
       Körperschaft öffentlichen Rechts, zu allgemeinpolitischen Themen Stellung
       nehmen darf. Kritiker wie Jakovlev meinen nein: Denn der Kammer müssen alle
       Unternehmen zwangsweise beitreten, soweit es sich nicht um
       Handwerksbetriebe handelt – von der kleinen Werbefirma über die taz bis zu
       Airbus.
       
       ## Nicht vertretbare Parteinahme
       
       Jakovlev hält es deshalb nicht für vertretbar, mit welcher Deutlichkeit der
       Handelskammer-Präses sich bei seiner Silvesterrede vor der Versammlung
       eines Ehrbaren Kaufmanns etwa gegen einen Rückkauf der Energienetze durch
       die Stadt eingesetzt hat und für die Olympiabewerbung. „Für viele
       Unternehmer ist es mittlerweile unerträglich, in welcher Weise die Kammer
       Stimmung macht“, sagt der Unternehmer.
       
       Das Gericht gab ihm jetzt zu drei Vierteln recht: Äußerungen der
       Handelskammer müssten einen wirtschaftlichen Bezug haben und von der
       gebotenen Sachlichkeit sein, urteilten die Richter. Rechtswidrig sei,
       gemünzt auf die Flüchtlingsunterbringung, die Warnung vor Political
       Correctness und die Forderung nach Klartext; ebenso, dass von den
       europäischen Regierungschefs beim Schutz der Außengrenzen „die gleiche
       Geschäftigkeit wie im Dialog mit Griechenland gewünscht“ oder gegen
       Bedrohungen militärisches Engagement Deutschlands gefordert wird.
       
       Nicht zulässig sei, das „Nein“ beim Olympiareferendum als Ausdruck eines
       „Hamburg-Syndroms“ zu kennzeichnen, mehr direkte Demokratie mit
       Unregierbarkeit in Zusammenhang zu bringen und eine Stärkung der
       repräsentativen gegenüber der direkten Demokratie zu verlangen.
       
       ## Nur die Trauer um Olympia war erlaubt
       
       Erlaubt war die Einschätzung, die gescheiterte Olympiabewerbung sei ein
       Debakel für die Wirtschaft und Hamburg dürfe nun nicht ins Koma fallen.
       
       „Das ist eine Freude“, kommentierte Bernd Jakovlev das Urteil. Der
       Handelskammer warf er vor, sich im Prozess nicht auf einen Vergleich
       eingelassen zu haben. „Die Führung der Handelskammer setzt den
       Konfrontationskurs mit den Mitgliedern fort“, kritisierte er.
       
       Die Kammer wies darauf hin, dass es ja Jakovlev sei, der geklagt habe. Die
       Passagen zur direkten Demokratie hätten sehr wohl Bezug zur Wirtschaft. Die
       Kammer behalte sich vor, das Oberverwaltungsgericht anzurufen.
       
       CDU und FDP betonten, es gehöre zur Rolle der Kammer, sich einzumischen.
       Als Repräsentantin der Wirtschaft müsse sie auch als Ratgeberin und
       Mahnerin auftreten dürfen, sagte der CDU-Abgeordnete Michael Westenberger.
       
       20 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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