# taz.de -- Indisches Gesetz gegen Leihmutterschaft: Keine Babys mehr aus Indien
       
       > Indien ist bei Ausländern mit Kinderwunsch beliebt. Die Regierung plant
       > ein Verbot der Leihmutterschaft für Ausländer, Ledige und Homosexuelle.
       
 (IMG) Bild: Geboren ist es in Indien, aufwachsen wird es in Großbritannien: ein Baby aus Leihmutterschaft
       
       Neu-Delhi epd | Indiens Regierung plant ein vollständiges Verbot der
       kommerziellen Leihmutterschaft. Das Kabinett stimmte am Mittwoch in
       Neu-Delhi einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu, wie die Times of India
       berichtete. Danach dürfen nur noch indische Paare, die seit mindestens fünf
       Jahren verheiratet sind, ein Baby von einer anderen Frau gegen Geld
       austragen lassen.
       
       Homosexuellen, Ledigen, unverheirateten Paaren und Ausländern soll es
       künftig verboten sein, eine solche Leistung in Anspruch zu nehmen. Als
       Leihmütter kommen zudem nur noch enge Verwandte eines Paares infrage. Für
       das Paar selbst gelten zudem Altersbeschränkungen.
       
       Indien war lange Zeit als Ziel für Ausländer mit unerfülltem Kinderwunsch
       beliebt, weil das Austragen eines Kindes von einer fremden Frau dort
       deutlich billiger war als irgendwo sonst auf der Welt. Zudem war die
       Leihmutterschaft in der Praxis kaum reguliert.
       
       Überraschend hatte im Oktober 2015 der indische Rat für medizinische
       Forschung die Fertilitätskliniken angewiesen, ab sofort ihren Service nur
       noch indischen Ehepaaren anzubieten und damit der Milliarden-Industrie rund
       um Kinderwünsche von Paaren aus der ganzen Welt einen harten Schlag
       bereitet. Ausländer, Unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare wurden
       in den indischen Kliniken seither abgewiesen. Nun wird diese neue Praxis
       offenbar Gesetz.
       
       Immer wieder hatte in der Vergangenheit Leihmutterschaften und
       Eizell-Spenden in Indien für Probleme gesorgt. Ein Ehepaar aus Bayern, dass
       2008 Zwillinge in Indien durch eine Leihmutter austragen ließ, harrte zwei
       Jahre in dem Subkontinent aus, weil sich Deutschland weigerte, Pässe für
       die Kinder auszustellen. In Deutschland ist das Austragen von Babys über
       eine fremde Frau illegal, Kinder, die von einer indischen Leihmutter
       geboren werden, gelten nicht als deutschen Staatsbürger. In einer einmalige
       Amnestie-Aktion durften 2010 Kinder und Eltern schließlich ausreisen.
       
       25 Aug 2016
       
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