# taz.de -- Prozess um angebliche Vergewaltigung: Niederlage für Gina-Lisa Lohfink
       
       > Das Gericht verurteilt das 29-jährige Model wegen falscher Verdächtigung.
       > Sie muss 20.000 Euro zahlen. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, heißt
       > es.
       
 (IMG) Bild: Gina-Lisa Lohfink verlässt das Gericht
       
       Berlin dpa | Im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat das Model
       Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht
       Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink am Montag wegen falscher
       Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Die 29-Jährige hatte
       behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür
       sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen
       schon früher freigesprochen worden.
       
       Die Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink
       sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer
       ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht
       gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.
       
       Die Anklage beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro.
       Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: „Frau Lohfink ist nicht Opfer einer
       Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre
       geführt.“
       
       Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink.
       Der Vorwurf gegen Lohfink habe sich bestätigt, so das Gericht. Sie habe
       bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich
       gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass
       sie das Filmen nicht wollte.
       
       ## Experte schließt K.-o.-Tropfeneinsatz aus
       
       [1][Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der
       umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen]. Das ergebe
       sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der
       Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals
       wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für
       K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit
       der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte
       ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.
       
       Der Anwalt von Lohfink will gegen deren Verurteilung voraussichtlich in
       Berufung gehen. Das kündigte der Verteidiger Burkhard Benecken am Montag
       an. „Das Urteil ist ein Skandal“, sagte Benecken. Er werde mit Lohfink
       besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt
       Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.
       
       Die 29-Jährige hatte nach der Urteilsverkündung gerufen: „Das muss ich mir
       nicht antun.“ Sie stürmte aus dem Saal und verließ auch das
       Gerichtsgebäude.
       
       ## Damalige Ermittlungen eingestellt
       
       Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der
       Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt
       worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung „Germany's next
       Topmodel“ war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage.
       Dagegen legte sie Widerspruch ein.
       
       Die beiden als Zeugen geladene Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten
       in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der
       28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos
       akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.
       
       Der Fall hatte auch die „Nein heißt Nein“-Debatte über ein strengeres
       Sexualstrafrecht befeuert, das der Bundestag im Juli beschlossen hat.
       
       22 Aug 2016
       
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