# taz.de -- Rassistische Polizeikontrolle: Nicht blond, also verdächtig
       
       > Weil er Migranten im Auto mitnahm, geriet ein Mann in eine
       > Polizeikontrolle. Dabei ist „Racial Profiling“ verfassungswidrig – und
       > ein bekanntes Problem.
       
 (IMG) Bild: Obacht, diese Frau sieht fast schon nicht deutsch genug aus für ein deutsches Auto
       
       Bremen taz | Wer einen BMW fährt, aber nicht aussieht, als ob er ein
       Deutscher wäre, ist der Bremer Polizei prinzipiell verdächtig – und muss
       mit einer Durchsuchung rechnen. Diesen Schluss legt zumindest der Fall
       eines Mannes nahe, der nachts in Peterswerder von der Polizei gestoppt
       wurde: „Zwei augenscheinliche Asylbewerber/Migranten“ waren aus einem
       „silberfarbenen 3er BMW“ ausgestiegen und „hatten sich fußläufig entfernt“.
       So steht es als Anlass des Einsatzes im offiziellen Polizeibericht, welcher
       der taz vorliegt. „Daraufhin folgten wir dem Fahrzeug und es wurde von uns
       per Anhaltekelle gestoppt.“
       
       Der Fahrer hatte zwar sowohl einen gültigen Führerschein und auch einen
       rechtmäßigen Aufenthaltstitel, wurde aber dennoch weiter kontrolliert,
       protokollierten die Polizisten weiter. Warum? Er sei in der Vergangenheit
       bereits mit „Gewaltdelikten“ auffällig geworden und arbeite jetzt im
       Sicherheitsgewerbe, so der Bericht.
       
       Bei der Durchsuchung des Autos wurde schließlich eine mit Schreckschuss-
       und Gasmunition und geladene Gaspistole gefunden, eine Walther P99 – für
       die der Mann einen kleinen Waffenschein gebraucht hätte, den er aber nicht
       hatte. Die Waffe wurde deshalb beschlagnahmt.
       
       ## Anwalt sieht Fall von „Racial Profiling“
       
       Für seinen Rechtsanwalt Sven Sommerfeldt ist das ein klarer Fall von
       „Racial Profiling“ – und also unrechtmäßig. Er will nun Widerspruch
       einlegen und vor dem Verwaltungsgericht klagen, um die Rechtswidrigkeit des
       Polizeieinsatzes feststellen zu lassen. In einem weiteren Schritt könnte
       die Polizei dann auf Schadensersatz verklagt werden.
       
       Die Polizei wollte sich zu dem Fall zunächst noch nicht klar äußern. Eine
       abschließende Bewertung stehe noch aus, sagte eine Polizeisprecherin, „die
       Ermittlungen dauern an“. Die Polizei Bremen kontrolliere aber grundsätzlich
       „anlassbezogen“ – auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle stattfand,
       konnte die Polizei aber zunächst nicht sagen. Laut dem Bremer Polizeirecht
       müssten für eine Kontrolle wie diese „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine
       konkrete Straftat oder eine Gefahr vorliegen, sagt Sommerfeldt.
       
       Denn in Deutschland darf niemand nur deshalb kontrolliert werden, weil er
       eine dunkle Hautfarbe hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
       Koblenz schon 2012 festgestellt, und das bestreitet auch die Bremer Polizei
       nicht. Das „Racial Profiling“ verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des
       Grundgesetzes, entschieden die Richter damals.
       
       Eine solche Kontrolle ist auch dann unzulässig und verfassungswidrig, wenn
       die Hautfarbe als Teil eines „Motivbündels“ jedenfalls ein wichtiges
       Kriterium gewesen ist. Das stellte das OVG Rheinland-Pfalz jüngst in einem
       anderen Fall fest.
       
       „Grundsätzlich“ führe die Bremer Polizei keine Personenkontrollen durch,
       die sich ausschließlich auf eine Nationalität oder einen ethnischen
       Hintergrund stützen, behauptet eine Behördensprecherin. Zugleich räumt die
       Polizei aber prinzipiell ein, dass rassistische Polizeikontrollen durchaus
       ein Problem sind, auch in Bremen: Im vergangenen Herbst fand deshalb in
       Bremen bereits der zweite Fachtag zum „Racial Profiling“ statt. Sogar im
       rot-grünen Koalitionsvertrag ist es Thema: „Kontrollen aufgrund der
       Hautfarbe sind keine Grundlage polizeilichen Handelns“, heißt es da
       schlicht.
       
       ## Die Polizei wurde eigens für das Thema sensibilisiert
       
       Sommerfeldt geht davon aus, dass rassistische Polizeikontrollen auch in
       Bremen noch immer an der Tagesordnung sind – und nur nicht immer so gut
       dokumentiert seien wie hier. Zahlen gibt es keine.
       
       Allerdings stellte die Europäische Grundrechte-Agentur 2014 in einer Studie
       fest, dass 79 Prozent der Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen
       ethnische Merkmale für besonders hilfreich halten, um Ausländern ohne
       Papiere auf die Spur zu kommen.
       
       Polizeipräsident Lutz Müller befürwortete schon 2015 eine externe
       [1][Beschwerdestelle], um rassistischer Diskriminierung zu begegnen.
       Amnesty International fordert sie seit Langem – aber es gibt sie noch immer
       nicht. Die Polizei entscheide nicht über eine solche Beschwerdestelle,
       sagte eine Sprecherin.
       
       24 Aug 2016
       
       ## LINKS
       
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