# taz.de -- Rechtsstreit um Kreuzworträtsel-Kritzelei: Meine, deine, unsere Kunst
       
       > Eine Rentnerin füllt im Museum verbotenerweise ein Kreuzworträtsel aus.
       > Nun beansprucht ihr Anwalt für sie das Urheberrecht an dem Kunstwerk.
       
 (IMG) Bild: Künstler Arthur Köpcke hätte vermutlich herzlich gelacht
       
       BERLIN taz | Beim Kreuzworträtseln ist die wichtigste Frage stets: Was gibt
       es zu gewinnen? Zimmerbrunnen, Handtuch-Sets oder Wellness-Wochenenden auf
       der schwäbischen Alb? Vielleicht gar ein Kunstwerk? Eine 90-Jährige hat
       jetzt beim Rätseln möglicherweise Urheberrecht an einem Kunstwerk gewonnen.
       
       Die Rentnerin hatte Anfang Juli im Neuen Museum Nürnberg ihr Wissen und ihr
       Glück getestet. Sie begann, eine Collage des Fluxuskünstlers Arthur Köpcke
       (1928 bis 1977) in Form eines Kreuzworträtsels auszufüllen. Schließlich
       befanden sich auf dem Werk die Aufforderungen „insert words“ und „so it
       suits“ – und eine Absperrung habe es auch nicht gegeben. Gegen die Frau
       wird nun [1][laut Süddeutsche Zeitung] wegen gemeinschädlicher
       Sachbeschädigung ermittelt.
       
       Ist das Kunstwerk mit einem Versicherungswert von 80.000 Euro nun zerstört
       oder hat die 90-Jährige es im Sinne des Künstlers konsequent fortgeführt?
       Ihr stilecht mit Kugelschreiber hinzugefügtes Wort, „wall“, ließ sich laut
       Museum mit etwas Lösungsmittel (immer gut für Kreuzworträtsel!) tilgen.
       Darüber hinaus gelangt die Arbeit von Arthur Köpcke so noch mal zu
       unverhofftem Ruhm.
       
       Auch hat die ehemalige Zahnärztin offenbar nicht aus Ungeschick
       („L’acteur“, Picasso) oder Überdruss („Fettecke“; Beuys) gehandelt. Im
       Gegenteil: Sie als Einzige, erklärte ihr Anwalt Heinz-Harro Salloch, habe
       das Kunstwerk wirklich begriffen. In einer mehrseitigen Einlassung an die
       Nürnberger Kriminalpolizei behauptet er, durch ihre „belebende
       Weiterverarbeitung“ habe seine Mandantin sich ein eigenes Urheberrecht am
       Bild erworben.
       
       Das sei nun durch Restauratorin nebst Lösungsmittel verletzt. Was bleibt,
       ist die Frage, ob der Fluxusgedanke als rebellischer Angriff auf das
       Kunstwerk – im bürgerlichen Sinn – durch die Rentnerin konsequent weiter
       gedacht wurde – oder ob sie ihn unterlief, indem sie der Aufforderung des
       Kunstwerks blind gehorchte. Zumindest der Privatsammler gibt sich gelassen.
       Arthur Köpcke hätte vermutlich herzlich gelacht.
       
       3 Aug 2016
       
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 (DIR) [1] http://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberg-seniorin-beansprucht-urheberrecht-an-zerstoertem-kunstwerk-1.3104463
       
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 (DIR) Axel Weidemann
       
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