# taz.de -- 300. Verhandlungstag des NSU-Prozesses: Prozessstopp wegen Falschaussage
       
       > Der Prozess wurde unterbrochen, weil der Schatzmeister von „Blood &
       > Honour“ behauptet, kein V-Mann gewesen zu sein. Der Verfassungsschutz
       > hält dagegen.
       
 (IMG) Bild: Falschaussagen, Gedächtnisschwund, Lügen: In diesem Fall hat es die Wahrheit schwer
       
       München dpa | Wegen juristischer Fallstricke hat das Münchner
       Oberlandesgericht am Mittwoch die Vernehmung des früheren Schatzmeisters
       der Organisation „Blood & Honour“, Marcel D., erneut abgebrochen. Dabei
       ging es um die Frage, ob D. bei einer seiner früheren Vernehmungen falsche
       Angaben gemacht hat. Er hatte erklärt, er sei kein Zuträger des Thüringer
       Verfassungsschutzes gewesen. Ein V-Mann-Führer hatte das Gegenteil
       ausgesagt.
       
       Mehrere Prozessbeteiligte, unter ihnen auch die Bundesanwaltschaft,
       beantragten, D.s anwaltlichen Zeugenbeistand zu entlassen, weil der seinen
       Mandanten offenkundig nicht sachkundig berate. Dabei ging es um die Frage,
       ob D. ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe oder nicht. Die Münchner
       Staatsanwaltschaft hat gegen D. ein Ermittlungsverfahren wegen
       Falschaussage eingeleitet, das nur vorläufig eingestellt ist.
       
       D. soll zum Unterstützernetzwerk des „Nationalsozialistischen Untergrunds“
       gehört haben. Die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe
       Böhnhardt haben nach Überzeugung der Anklage zehn Menschen aus überwiegend
       rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt.
       Beate Zschäpe ist als einzige Überlebende des „NSU-Trios“ wegen
       Mittäterschaft angeklagt.
       
       Unklar ist derzeit, wie sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu den
       Hunderten Fragen verhalten will, die ihr die Nebenkläger gestellt haben.
       Ihr Anwalt Hermann Borchert hatte offengelassen, ob sie alle Fragen
       beantworten wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, es werde „Monate“
       dauern, alle Antworten zusammenzustellen.
       
       Am Mittwoch fand der 300. Prozesstag in dem Mammutverfahren statt. Zwar
       geht die Terminplanung des Gerichts bis September 2017, doch schon Anfang
       des kommenden Jahres könnte ein Urteil verkündet werden. Die OLG-Sprecherin
       sagte, die Beweisaufnahme sei inzwischen „sehr weit fortgeschritten“.
       
       Das sei etwa daran zu erkennen, dass das Gericht in letzter Zeit viele
       Beweisanträge ablehnte, weil „die Aspekte schon abschließend erörtert
       sind“. Viele Zeugen seien schon vernommen worden und würden jetzt erneut
       geladen, um Details zu klären. Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen
       sich nach Schätzung einer Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG)
       auf bisher 45 Millionen Euro.
       
       20 Jul 2016
       
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