# taz.de -- 300. Verhandlungstag des NSU-Prozesses: Prozessstopp wegen Falschaussage
> Der Prozess wurde unterbrochen, weil der Schatzmeister von „Blood &
> Honour“ behauptet, kein V-Mann gewesen zu sein. Der Verfassungsschutz
> hält dagegen.
(IMG) Bild: Falschaussagen, Gedächtnisschwund, Lügen: In diesem Fall hat es die Wahrheit schwer
München dpa | Wegen juristischer Fallstricke hat das Münchner
Oberlandesgericht am Mittwoch die Vernehmung des früheren Schatzmeisters
der Organisation „Blood & Honour“, Marcel D., erneut abgebrochen. Dabei
ging es um die Frage, ob D. bei einer seiner früheren Vernehmungen falsche
Angaben gemacht hat. Er hatte erklärt, er sei kein Zuträger des Thüringer
Verfassungsschutzes gewesen. Ein V-Mann-Führer hatte das Gegenteil
ausgesagt.
Mehrere Prozessbeteiligte, unter ihnen auch die Bundesanwaltschaft,
beantragten, D.s anwaltlichen Zeugenbeistand zu entlassen, weil der seinen
Mandanten offenkundig nicht sachkundig berate. Dabei ging es um die Frage,
ob D. ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe oder nicht. Die Münchner
Staatsanwaltschaft hat gegen D. ein Ermittlungsverfahren wegen
Falschaussage eingeleitet, das nur vorläufig eingestellt ist.
D. soll zum Unterstützernetzwerk des „Nationalsozialistischen Untergrunds“
gehört haben. Die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe
Böhnhardt haben nach Überzeugung der Anklage zehn Menschen aus überwiegend
rassistischen Motiven erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt.
Beate Zschäpe ist als einzige Überlebende des „NSU-Trios“ wegen
Mittäterschaft angeklagt.
Unklar ist derzeit, wie sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu den
Hunderten Fragen verhalten will, die ihr die Nebenkläger gestellt haben.
Ihr Anwalt Hermann Borchert hatte offengelassen, ob sie alle Fragen
beantworten wird. Gleichzeitig wies er darauf hin, es werde „Monate“
dauern, alle Antworten zusammenzustellen.
Am Mittwoch fand der 300. Prozesstag in dem Mammutverfahren statt. Zwar
geht die Terminplanung des Gerichts bis September 2017, doch schon Anfang
des kommenden Jahres könnte ein Urteil verkündet werden. Die OLG-Sprecherin
sagte, die Beweisaufnahme sei inzwischen „sehr weit fortgeschritten“.
Das sei etwa daran zu erkennen, dass das Gericht in letzter Zeit viele
Beweisanträge ablehnte, weil „die Aspekte schon abschließend erörtert
sind“. Viele Zeugen seien schon vernommen worden und würden jetzt erneut
geladen, um Details zu klären. Die Gesamtkosten des Verfahrens belaufen
sich nach Schätzung einer Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG)
auf bisher 45 Millionen Euro.
20 Jul 2016
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