# taz.de -- Mehr Mieterschutz für Eimsbüttel: Verdrängung wird verboten
       
       > Um die Umwandlung in Eigentumswohnungen und Mietervertreibung
       > aufzuhalten, will die Stadt ganz Eimsbüttel unter Schutz stellen.
       
 (IMG) Bild: Hier erhält Hamburg Mietwohnungen: Die Dunkelgrünen Schutzzonen gibt es schon, die hellgrünen Gebiete werden derzeit geprüft
       
       HAMBURG taz | Es wird die Größte ihrer Art: Über ganz Eimsbüttel und die
       benachbarten Stadtteile Hoheluft-West und Stellingen-Nord will der Senat
       eine soziale Erhaltungsverordnung verhängen. Damit sollen die Wohnungen der
       63.100 EinwohnerInnen dieser Stadtteile weitgehend vor der Umwandlung in
       Eigentumswohnungen geschützt werden. Aber auch Luxusmodernisierungen und
       anschließende Mietsprünge nach oben können durch dieses Instrument
       verhindert werden.
       
       Denn alle baulichen Veränderungen sowie die Umwandlung von Mietwohnungen in
       Eigentum sind in einem Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig. Während die
       Umwandlung in Eigentum in der Regel von den Bauprüfern gar nicht erlaubt
       wird, werden Modernisierungen nur erlaubt, wenn die Wohnungen auf
       Normalstandard gebracht werden.
       
       Und das in einem „beeindruckend großen Gebiet“, sagt Eimsbüttels
       Bezirksamtsleiter Thorsten Sevecke (SPD). Die jetzt beschlossene Soziale
       Erhaltungssatzung übertrifft die über Altona-Altstadt verhängte Verordnung,
       die 28.000 MieterInnen schützen soll. Allerdings könnte das Schutzgebiet
       noch etwas verkleinert und einzelne Mini-Quartiere wieder herausgenommen
       werden. Denn in Kraft tritt die beschlossene Verordnung nur da, wo der
       Vertreibungsdruck auf angestammte MieterInnen besonders groß ist.
       
       Ob die Kriterien überall erfüllt sind, soll jetzt eine repräsentative
       Umfrage bei 1.800 betroffenen Haushalten ergeben, die bis Frühsommer
       kommenden Jahres ausgewertet sein soll. Die Erhaltungsverordnung könnte
       dann noch vor der Sommerpause 2017 endgültig in Kraft treten. Zusammen mit
       den bereits existierenden oder bereits auf den Weg gebrachten
       Erhaltungsgebieten würden dann rund 195.000 Hamburger Mieter diesen
       besonderen Schutz genießen.
       
       Besonders im Fokus der SpekulantInnen, UmwandlerInnen und
       MietpreistreiberInnen sind schon seit Jahren große Teile der Hoheluft,
       allen voran das „Generalsviertel“. Hier, wo die Straßen nach preußischen
       Generälen wie Albrecht von Roon oder Friedrich von Wrangel benannt sind,
       zwischen Bismarckstraße und Eppendorfer Weg, dominieren gediegener
       Jugendstil und Fassaden aus der Gründerzeit.
       
       Aber auch die geschlossenen Altbauzeilen rund um die Osterstraße oder die
       Jugendstilensembles am Eimsbüttler Weiher gehören zu den teuersten
       Wohngegenden Hamburgs. Doch auch die nicht ganz so guten Eimsbüttler
       Adressen gehören inzwischen zu Hamburgs Topp-Wohnlagen. Die meisten der
       3.660 Wohnbauten in dem neuen Schutzgebiet entstanden hier zwischen 1890
       und 1910, rund 94 Prozent von ihnen sind älter als vierzig Jahre.
       
       „Das Instrument hat sich bewährt“, sagt Stadtentwicklungssenatorin Dorothee
       Stapelfeldt (SPD) über die 1995 erstmals in Hamburg eingesetzte
       Erhaltungsverordnung. Überall dort, wo sie Anwendung fand, seien
       Mietexplosionen und die flächendeckende Umwandlung in Eigentumswohnungen
       verhindert worden.
       
       26 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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