# taz.de -- Prozess gegen Photovoltaikkonzern: Niederlage für Solarworld
       
       > Das Bonner Unternehmen sieht zwar „noch kein Urteil in der Sache“. Die
       > Investoren lassen die Aktie der Firma dennoch abstürzen.
       
 (IMG) Bild: Sieht nicht so sonnig aus für Solarworld
       
       Berlin taz | Der größte deutsche Solarkonzern Solarworld muss in einem
       existenzbedrohenden Rechtsstreit in den USA in erster Instanz eine
       Niederlage einstecken. Der US-amerikanische Siliziumproduzent Hemlock
       Semiconductor verklagt die Solarworld Industries Sachsen GmbH auf 770
       Millionen Euro Schadensersatz inklusive Zinsen wegen nicht eingehaltener
       Abnahmeverpflichtungen.
       
       Solarworld hatte in den Boomjahren 2005 bis 2007 Verträge mit Hemlock
       abgeschlossen, die bis Ende 2019 die Lieferung von insgesamt rund 24.000
       Tonnen Silizium umfassten. Nach einem weltweiten Preiseinbruch im
       Photovoltaikmarkt nahm Solarworld seit Ende März 2012 aber kein Silizium
       mehr von Hemlock ab und rechtfertigte dies mit Eingriffen chinesischer
       Hersteller in den US-Markt.
       
       Durch diese bestünden „nach europäischem Recht kartellrechtliche Bedenken
       gegen die zugrunde liegenden Siliziumverträge“. Folglich seien die
       Abnahmeverpflichtungen nichtig. Die Firma Hemlock sieht das jedoch anders.
       
       Am Mittwochabend hat nun das zuständige Gericht in Michigan entschieden,
       dem von Hemlock eingereichten Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren
       stattzugeben. Viele Beobachter werten das auch aufgrund von Aussagen des
       Gerichts bereits als erstinstanzliche Niederlage von Solarworld. Der
       Konzern erklärte aber in einer Börsenmitteilung, die Entscheidung sei „noch
       kein Urteil in der Sache“. Sie bewirke lediglich, dass das Gericht ohne
       eine Jury über die geltend gemachten Ansprüche entscheiden werde.
       
       ## Ein vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend
       
       Diesen Weg aber wählt das Gericht in der Regel nur, wenn die Beweislage
       eindeutig ist. Sollte Solarworld unterliegen, will der Konzern weitere
       Rechtsmittel einlegen.
       
       Zudem zeigen sich die Bonner zuversichtlich, dass auch ein
       letztinstanzliches negatives Urteil aus den USA in Deutschland gar nicht
       vollstreckbar wäre. Denn Hemlock müsse für diesen Fall ein
       Anerkennungsverfahren vor deutschen Gerichten initiieren, in dessen Rahmen
       die Einhaltung wesentlicher Grundsätze des deutschen Rechts bei der
       Urteilsfindung überprüft werde. Da das EU-Kartellrecht wesentlicher
       Grundsatz der deutschen Rechtsordnung sei, gibt sich Solarworld „davon
       überzeugt, dass ein solches Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in
       Deutschland nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden könnte“.
       
       Die Investoren sind gleichwohl erheblich verunsichert. Der Kurs der
       Solarworld-Aktie lag gestern gegenüber dem Vortag zeitweise 16 Prozent im
       Minus. Ein gegen sie vollstreckbares Urteil wäre existenzbedrohend, wie
       Solarworld in seinem Konzernbericht bereits eingeräumt hat.
       
       14 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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