# taz.de -- Auswahlverfahren an US-Unis: Gegen weiße Privilegien
       
       > Bevorzugung von Afroamerikanern und anderen Minderheiten an Hochschulen
       > ist rechtens. Das entschied der Oberste Gerichtshof gegen die Klage einer
       > Weißen.
       
 (IMG) Bild: Weiße Hallen (hier in Princeton) für weiße Student_innen? Der Oberste Gerichtshof hält dagegen
       
       Washington afp | Die gezielte Bevorzugung der Angehörigen von Minderheiten
       an den US-Hochschulen darf weiter praktiziert werden. Der Oberste
       Gerichtshof wies am Donnerstag in Washington die Klage einer weißen Frau
       gegen die seit Jahrzehnten geltende, sogenannte „affirmative action“ ab.
       Der Supreme Court entschied, dass die rassische und ethnische Identität
       eines Bewerbers eines der Auswahlkriterien für die Zulassung zu einer
       Hochschule sein darf.
       
       Das Urteil des Supreme Court, das mit einer knappen Mehrheit von vier zu
       drei Stimmen erging, knüpft an frühere Entscheidungen desselben Gerichts
       an. 1978 hatte der Supreme Court entschieden, dass die Rasse eines
       Bewerbers innerhalb enger Grenzen als Kriterium für die Zulassung eines
       Hochschulbewerbers herangezogen werden kann. 2003 bekräftige das Oberste
       Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieser positiven Diskriminierung.
       
       Die „affirmative action“ soll der Diskriminierung von Afroamerikanern und
       anderen Minderheiten bei der Auswahl der Studierenden entgegenwirken. An
       den US-Hochschulen sind Schwarze und Latinos bis heute unterrepräsentiert.
       
       Die Kritiker der positiven Diskriminierung halten das Instrument jedoch für
       inzwischen überholt. Sie argumentieren, dass weiße Bewerber dadurch
       benachteiligt würden und nur die Qualifikationen als Kriterien gelten
       sollten. In einigen Bundesstaaten, darunter Kalifornien, ist die
       „affirmative action“ bei der Hochschulzulassung verboten.
       
       In der jetzigen höchstrichterlichen Entscheidung hieß es jedoch, unter den
       Gründungsprinzipien einer Universität sei „die Diversität der
       Studentenschaft eines von jenen, die wesentlich für ihre Identität und
       ihren Bildungsauftrag sind“.
       
       Konkret lag dem Supreme Court der Fall der Weißen Abigail Fisher vor, die
       in ihrer Klage angeführt hatte, ihr sei wegen ihrer ethnischen Herkunft die
       Zulassung zur University of Texas verweigert worden. Fisher erwarb dann
       zwar 2012 an einer anderen Hochschule ein Diplom, ihre Klage durchlief aber
       weiter die Gerichtsinstanzen.
       
       24 Jun 2016
       
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