# taz.de -- Streit über Beförderung
       
       > Antisemitismus Das Lüdenscheider Firma Hasco will einen Facebook-Hetzer
       > befördern. Betriebsrat und Gewerkschaft wehren sich dagegen.
       > Arbeitsgericht muss entscheiden
       
 (IMG) Bild: Antisemitismus auf Facebook: Beschäftigter aus Lüdenscheid hat nun Ärger am Arbeitsplatz
       
       von Hans-Ulrich Dillmann
       
       BERLIN taz | Mehr als ein Jahr verzierte ein 35 Jahre alter Lüdenscheider
       seinen Facebook-Auftritt mit einem antiisraelischen „Fuck you Israel“. Dazu
       postete er ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Davidstern. Zwar
       ist die judenfeindliche Äußerung inzwischen gelöscht. Die antisemitische
       Symbolik erhitzt jedoch die gewerkschaftlichen Gemüter in Lüdenscheid.
       
       Denn der Mann, der in der sauerländischen Kleinstadt beim
       Werkzeugmaschinenhersteller und Formenbauer Hasco Leiter einer
       Beschäftigtengruppe ist, sollte befördert werden und künftig statt für 5
       für insgesamt 13 Mitarbeiter verantwortlich sein. Das lehnten
       Belegschaftsvertreter ab.
       
       Der Betriebsrat beruft sich auf das Betriebsverfassungsgesetz, nach dem er
       seine Zustimmung bei einer drohenden Störung des Betriebsfriedens,
       „insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung“,
       verweigern kann.
       
       Die Geschäftsleitung des Betriebs missachtete nicht nur das
       Betriebsratsveto, sondern klagte auch gegen die Entscheidung der
       Belegschaftsvertretung. Bei der Güteverhandlung Ende Mai prallten vor dem
       Arbeitsgericht die Positionen unversöhnlich aufeinander.
       
       Die Lüdenscheider Nachrichten berichten, dass es wegen des Gruppenleiters
       schon einmal innerbetriebliche Diskussionen gegeben habe. Der Mann mit
       türkischem Migrationshintergrund habe damals Untergebene angewiesen, ein
       Kreuz von der Wand ihres Arbeitsplatzes zu entfernen. Er habe sich durch
       das christliche Symbol in seinen Gefühlen als Muslim verletzt fühle.
       
       Der juristische Vertreter von Hasco sieht in dem Facebook-Post keine
       Störung des Betriebsfriedens. Es gehe hier, so der von dem Unternehmen
       engagierte Markus Weron vor Gericht, „nicht um Religion, sondern um den
       Staat Israel“. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Der Betriebsrat
       habe sich „aufstacheln lassen“.
       
       Michael Mey, Leiter der DGB-Rechtsschutzabteilung in Hagen und juristischer
       Vertreter des Hasco-Betriebsrats, ist empört. Antisemitische Äußerungen
       seien nicht mit Meinungsfreiheit zu legitimieren. Wer solche Facebook-Posts
       publiziere, dürfe als Gruppenleiter nicht auch noch mehr betriebliche
       Verantwortung bekommen. „Wir müssen wohl nicht erklären, dass
       judenfeindliche Äußerungen betriebliche Auswirkungen haben“, sagt der
       Gewerkschaftsjurist.
       
       Auch die zuständige Richterin am Arbeitsgericht, Eva Uebbert, fand bei der
       Güteverhandlung keinen Kompromiss: „Für einen Vergleichsvorschlag fehlt mir
       in dieser Sache die Fantasie.“ Im Oktober soll jetzt die formale
       Verhandlung vor dem Arbeitsgericht stattfinden.
       
       Kurios ist der Fall „Hasco gegen Betriebsrat“ durch die familiären Bezüge
       der Gründerfamilie zum Judentum. Hugo Hasenclever, ein Protestant, der das
       Unternehmen als kunsthandwerklichen Betrieb 1924 gründete, war mit einer
       Jüdin verheiratet – und wurde deswegen ebenso wie seine Frau durch den
       NS-Unrechtsstaat verfolgt. Sohn Rolf Hasenclever, der den elterlichen
       Betrieb nach dem Krieg groß machte, wäre somit nach der Halacha, dem
       religionsgesetzlichen Rechtssystem, Jude.
       
       Als die jüdischen Wurzeln der Familie Hasenclever in einem Gedenkbuch über
       Juden in Lüdenscheid im Jahre 1994 bekannt gemacht wurden, versuchte der
       Sohn allerdings die Veröffentlichung zu verhindern. Schließlich kaufte der
       2008 verstorbene Rolf Hasenclever die gesamte Auflage auf. In der zweiten
       Auflage wurde auf jeglichen Hinweis auf die Familie Hasenclever verzichtet.
       
       9 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hans-Ulrich Dillmann
       
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