# taz.de -- Sicherheitslage in Berlin: „Anschläge sind nicht auszuschließen“
       
       > Berlin schwebt laut dem Innensenator weiterhin in einer „anhaltend hohen
       > abstrakten Gefahr“.
       
 (IMG) Bild: Sicherheitskontrollen in Berlin
       
       Wenn sich die Senatsverwaltung für Inneres über die Terrorgefahr in Berlin
       äußert, klingt das meist nach Allgemeinplatz. Tatsächlich aber ist der
       Satz: „Anschläge sind nicht auszuschließen“ mehr als deutlich. Er findet
       sich in einer Antwort der Innenverwaltung auf eine schriftliche Anfrage des
       SPD-Abgeordneten Tom Schreiber, die am Samstag veröffentlicht wurde.
       
       Für Berlin gelte eine „anhaltend hohe abstrakte Gefahr“, die sich „auch zu
       einer temporären Erhöhung der Gefährdung entwickeln kann“. Sprich: Eine
       Zuspitzung der Lage ist nicht auszuschließen. Die Antwort auf die Anfrage
       wurde bereits vor den jüngsten Festnahmen mutmaßlicher Terrorverdächtiger
       vergangene Woche unter anderem in Brandenburg formuliert.
       
       Als besonders gefährdete Orte für Terroranschläge gelten laut der Antwort
       jene, die „als Ausdruck der westlichen Lebensweise verstanden werden
       können“ sowie „Orte mit Symbolwirkung“. Beispiele nennt die Innenverwaltung
       indes nicht. Nach einem Polizeieinsatz gegen vermeintliche Islamisten im
       Februar war darüber spekuliert worden, ob deren Anschlagsziel der
       Checkpoint Charlie gewesen sein könnte.
       
       ## Abstrakte Aussagen
       
       Reichlich abstrakt bleiben die Antworten, was das Handeln im Notfall
       angeht. So gebe es einen „Rahmenevakuierungsplan“, der Führungsstruktur,
       Zuständigkeiten und Abläufe beschreibe – aber gleichzeitig von allen
       zuständigen Behörden, darunter Polizei, Feuerwehr und Bezirke, aktualisiert
       werde.
       
       Auch für den Öffentlichen Nahverkehr gebe es – unabhängig von der
       Schadensart – Notfallpläne. Erwartungsgemäß veröffentlicht die
       Innenverwaltung dazu keine Details. Festgestellt wird indes mit Verweis auf
       das Grundgesetz, dass die Bundeswehr nach einem Terroranschlag nur
       „nichtmilitärische Unterstützungsleistungen“ erbringen darf.
       
       5 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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