# taz.de -- Das war die Woche in Berlin I: Regelwerk ohne Wirkkraft
       
       > Der Berliner Mieterverein hat zwei Studien zur Wirkung der
       > Mietpreisbremse vorgelegt. Fazit: Bislang funktioniert das Instrument
       > kein bisschen.
       
 (IMG) Bild: Noch eine Bremse, die nicht mehr bremst: Diese hier wird von einer Gottesanbeterin verspeist (Symbolbild)
       
       Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete nicht beliebig hoch sein.
       Das gilt – dank der Mietpreisbremse – seit einem Jahr für ganz Berlin. Die
       Bremse bremst aber nicht, das sagt nicht nur der Berliner Mieterverein.
       Aber der kann es beweisen: 31 Prozent der Angebotsmieten seien höher als
       erlaubt, geht aus zwei Studien im Auftrag des Vereins hervor, die am Montag
       vorgestellt wurden. Damit Mieter unzulässig hohe Mieten erkennen und
       dagegen vorgehen können, müssen sie kurz nach Vertragsabschluss selbst
       aktiv werden. Das wird ihnen aber – und hier liegt der Knackpunkt – vom
       Gesetzgeber unnötig schwer gemacht.
       
       Laut Bremse gilt: Die zulässige Miete darf bei Wiedervermietung maximal 10
       Prozent teurer sein als eine vergleichbare Wohnung in der Umgebung. Diese
       sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete wird mithilfe des Mietspiegels
       errechnet. Die Mietpreisbremse würden aber vor allem private Vermieter und
       Wohnungsunternehmer missachten, sagt der Mieterverein. Er fordert
       Sanktionen.
       
       Wer wissen will, ob die eigene Miete höher ist als erlaubt, kann das
       kostenlos beim Mieterverein prüfen lassen. Oder es auf der Internetseite
       der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung selbst errechnen. Damit kann der
       Mieter, auch noch nach Einzug in die neue Wohnung, gegen zu hohe Mieten
       vorgehen. Klingt einfach – macht aber niemand. Selbst schuld, könnte man
       meinen. Aber es gibt Ausnahmen wie bei Neubau oder Sanierung, die es dem
       Mieter schwer machen.
       
       Zudem greift die Mietpreisbremse nicht, wenn der Vormieter auch schon zu
       viel bezahlt hat. Kassierte also der Vermieter bereits vor einem
       Mieterwechsel mehr als erlaubt, darf er das auch künftig tun. Die Miete des
       Vormieters rauszubekommen ist schwierig. Der Vermieter ist nicht zur
       Auskunft verpflichtet.
       
       ## Es ist wie beim Joghurt
       
       Und das nervt. Eine Pflicht zur Auskunft wäre hilfreich. Es ist wie beim
       Joghurt: Da weiß der Kunde dank klarer Deklarierung, was er kauft. Auch bei
       Mieten würde eine Deklarierungspflicht helfen. Bausenator Andreas Geisel
       arbeitet deswegen an einer Bundesratsinitiative. Er fordert eine
       Informationspflicht für den Vermieter bei Mietbeginn. Das sei zwar eine
       Verbesserung, reiche aber nicht – sagt der Mieterverein, der die
       Vormieter-Ausnahme komplett abschaffen möchte.
       
       So oder so gilt: Um die Mietpreisbremse praxistauglich zu machen, braucht
       es mehr, als daran zu appellieren, dass der Mieter aktiv werden muss. Man
       muss ihm dabei helfen. Dafür braucht es eine Gesetzesverschärfung auf
       Bundesebene.
       
       4 Jun 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sophie Schmalz
       
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