# taz.de -- Toilettenurteil in Berlin: Ein Privatgeschäft mit Risiko
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit der Klage einer
       > Frau, die auf dem Klo einen „Dienstunfall“ hatte. Oder doch nicht?
       
 (IMG) Bild: Hier könnte auch leicht ein Dienstunfall passieren
       
       Das eine Malheur ist, dass aufs Klo zu gehen an sich gefährlich sein kann.
       Doch wenn alles, was man tut, irgendwie gefährlich ist, dann eben auch das.
       Vor allem, weil man es ja recht oft tut, über den Tag verteilt. Nach
       simpler Wahrscheinlichkeitsrechnung ist es also gar nicht so selten, dass
       Unfälle auf dem Klo passieren.
       
       Aber was könnte das sein? Gefahren lauern beim Bodenbelag. In der Regel
       sind das Fliesen oder gut Abwischbares. Gut Abwischbares ist normalerweise
       glatt. Schwupps, liegt man da. Stößt sich dabei womöglich noch den Kopf.
       Oder der Klassiker: Die Klobrille ist nicht richtig festgeschraubt. Man
       lässt sich nichts ahnend herunterplumpsen, und, schwupps, liegt man da.
       Seltener: Man stößt sich an einem weit geöffneten Fenster. Das ist einer
       Beamtin aus Friedrichshain-Kreuzberg im August 2013 auf dem stillen Örtchen
       ihres Arbeitsplatzes passiert. Platzwunde und Prellung waren die Folge.
       
       Das andere Malheur aber ist die Frage nach der Verantwortung: Wer ist für
       den sicheren Toilettengang zuständig? Der Arbeitgeber? Oder zählt der
       Klogang zum reinen Privatvergnügen? Letzteres befand der Arbeitgeber und
       nahm dabei Bezug auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte. Er
       verwies darauf, dass ein Klogang ein privates Risiko sei. Pah, findet das
       Opfer und klagte dagegen.
       
       Das Verwaltungsgericht gab der Stadtbeamtin nun recht. Eindeutige Indizien
       für eine Arbeitgeberzuständigkeit und damit einen Dienstunfall seien, dass
       sich der unglückliche Vorfall während der Dienstzeit und im Dienstgebäude
       ereignet hatte. Der Arbeitgeber kann sich also nicht einfach so aus der
       Toiletten-Verantwortung ziehen.
       
       Die Klo-Klage könnte sogar zum Präzedenzfall werden, denn das Gericht ließ
       wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ Berufung zu. Bis der Fall
       endgültig geklärt ist, gilt hiermit offiziell: No risk, no fun.
       
       25 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Schneider
       
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