# taz.de -- Justizstreit in Bremen: Keine Zeit für Zuhälter
       
       > Nach der Freilassung mutmaßlicher Menschenhändler schieben sich Gericht
       > und Politik gegenseitig die Schuld zu. Der Rechtsausschuss macht eine
       > Sondersitzung
       
 (IMG) Bild: Für die war noch Zeit: Prozess wegen Menschenhandels am Landgericht Bremen.
       
       Bremen taz | Politiker von SPD und Grünen haben gestern der Forderung nach
       mehr RichterInnen in Bremen eine Absage erteilt. Hintergrund der Debatte
       ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) vom Freitag. Es hatte zwei
       Untersuchungshäftlinge wieder auf freien Fuß gesetzt, weil das Landgericht
       den Prozess nicht rechtzeitig eröffnet hatte.
       
       Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten Menschenhandel,
       Zuhälterei und Körperverletzung vor. Sie sollen zwischen 2012 und 2015 in
       Bremerhaven drei Bulgarinnen zur Prostitution gezwungen haben. Laut
       Staatsanwaltschaft mussten die Frauen 19 Stunden am Tag für Freier da sein,
       auch wenn sie krank waren oder gerade abgetrieben hatten.
       
       Zudem wurden die Prostituierten laut Anklage „regelmäßig“ geschlagen, wenn
       sie zu wenig verdienten oder sich ihren ZuhälterInnen widersetzten. Die
       jetzt Freigelassenen seien „dringend verdächtig“, heißt es, zudem bestehe
       „Verdunkelungsgefahr“.
       
       Den Angeklagten sei nicht zuzumuten, länger als sechs Monate in
       Untersuchungshaft zu sitzen, „weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht
       zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen“, entschied das
       OLG nun. Und weiter: Helfe der Staat den überlasteten Gerichten nicht, so
       müsse er es „hinnehmen“, dass Straftäter frei kommen, sich der Verurteilung
       entziehen können oder erneut kriminell werden.
       
       Unterschrieben haben dieses Urteil Klaus-Dieter Schromek (SPD),
       Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen, und
       Andreas Helberg, der Landesvorsitzende des Richterbundes.
       
       Die Lobby der Richter und Staatsanwälte hat sich gleich nach der
       Urteilsverkündung zu Wort gemeldet: Die Haftentlassung komme „nicht
       überraschend“, weil die personelle Ausstattung der Bremer Justiz „völlig
       unzureichend“ sei, gerade im Landgericht. In den nächsten Monaten „drohen
       weitere Haftentlassungen“, so der Richterbund, der mindestens 44 neue
       Stellen einfordert.
       
       Vorgesehen sind derzeit nur 22 – sie kommen aber nicht dem Landgericht
       zugute, sondern der Staatsanwaltschaft, dem Knast sowie dem Familien- und
       Verwaltungsgericht.
       
       Aus Sicht des Justizressorts ist das Landgericht ohnehin „bedarfsgerecht
       ausgestattet“, im Bundesvergleich und im Vergleich deutscher Großstädte –
       und ebenso wie der Richterbund hat auch das Ressort Zahlen an der Hand, die
       seine Sicht der Dinge belegen.
       
       Auch die Rechtspolitikerinnen von SPD und Grünen, Sascha Karolin Aulepp und
       Sülmez Dogan sehen derzeit keine akute Notwendigkeit, mehr RichterInnen
       einzustellen. „Die Zahlen geben das so nicht her“, sagt Dogan. Das Problem
       hätte „gerichtsintern“ geregelt werden müssen, sagt Aulepp. Ressort und
       Gericht müssten nun dafür sorgen, „dass das nicht nochmal passiert“, sagen
       die beiden Politikerinnen einhellig. Zugleich soll sich, womöglich noch in
       dieser Woche, der Rechtsausschuss in einer Sondersitzung mit dem Thema
       befassen.
       
       Ob Schromek und Helberg mit ihrem Urteil Politik machen? Es wäre
       „dramatisch“, wenn politische Erwägungen hier eine Rolle spielten, sagt
       Aulepp.
       
       Zur Lösung des Problems verweisen das Ressort und die Abgeordneten auf die
       Möglichkeit, RichterInnen abzuordnen und „Hilfsstrafkammern“ einzurichten.
       Das würde angesichts der zuletzt stark steigenden Zahl an Straf- und
       Haftsachen „seit Monaten immer wieder geprüft“, sagt der
       Landgerichtssprecher, Thorsten Prange – aber rechtlich wäre das „sehr
       heikel“, schon weil einzelne Fälle nicht einzelnen RichterInnen zugewiesen
       werden dürften.
       
       Und auch für Hilfsstrafkammern fehle es an freien Kapazitäten. „Alle
       Bordmittel sind ausgeschöpft“, so Prange. Zudem sei eine der sieben Kammern
       „seit Jahren“ nur mit dem Beluga-Verfahren gegen Niels Stolberg befasst.
       Wie lange noch? Das sei derzeit nicht absehbar, so Prange.
       
       23 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
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