# taz.de -- Kurznachrichtendienst und AGBs: WhatsApp unterliegt vor Gericht
       
       > Verbraucherschützer siegen vor Gericht gegen den Kurznachrichtendienst
       > WhatsApp. Der muss seine englischen AGBs jetzt übersetzen.
       
 (IMG) Bild: Bald gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp auch in Deutsch
       
       BERLIN taz | Der Kurznachrichtendienst WhatsApp muss seine Allgemeinen
       Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Das entschied das
       Berliner Kammergericht Anfang April, wie der Verbraucherzentrale
       Bundesverband (vzbv) am Dienstag mitteilte. Der Verband hatte gegen das
       Unternehmen, das mittlerweile zum US-Konzern Facebook gehört, geklagt.
       
       Schon auf Deutsch verfasste Geschäftsbedingungen sind für Nutzer häufig
       nicht einfach zu verstehen. Eine Studie des Deutschen Instituts für
       Vertrauen und Sicherheit im Internet, hinter dem unter anderem die Deutsche
       Post steht, kam im vergangenen Oktober zu dem Ergebnis: Über 60 Prozent der
       Internetnutzer lesen die Klauseln nur flüchtig oder gar nicht. Fast jeder
       Nutzer hat demnach schon mal Geschäftsbedingungen abgenickt, ohne sie
       gelesen zu haben.
       
       Für alle Nichtleser bedeutet das: Sie wissen häufig nicht einmal grob, was
       der Dienst mit ihren persönlichen Daten unternimmt. Im Fall von WhatsApp
       räumt sich der Anbieter in den mehr als 6.000 Wörter langen
       Geschäftsbedingungen einiges ein. Zum Beispiel, dass kalifornisches Recht
       gilt. Wer also juristischen Ärger mit WhatsApp hat, muss dort klagen.
       
       Darüber hinaus hält sich das Unternehmen offen, Informationen aus den
       Statusmeldungen der Nutzer für wirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Auch
       eine Datenweitergabe an Dritte ist möglich, wenn dadurch der Service
       verbessert werden kann – was das im Detail bedeutet, hält auch vzbv-Jurist
       Heiko Dünkel für auslegungsbedürftig.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, WhatsApp hat die Möglichkeit,
       Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen. Eine Anfrage zu dem weiteren Vorgehen
       ließ das Unternehmen bis Redaktionsschluss offen. Entschließt es sich dazu,
       die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach zu übersetzen, könnte gleich
       der nächste Prozess folgen. Dünkel kündigt an, die deutschen Klauseln genau
       zu prüfen. Und gegebenenfalls gerichtlich gegen unerlaubte Bestandteile
       vorzugehen.
       
       17 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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