# taz.de -- Prozessauftakt in Berlin: Von Schlichtern und Schlägern
       
       > Vor vier Jahren wurde ihr Freund Jusef El-A. erstochen. Zwölf junge
       > Männer stehen ab heute vor Gericht. Sie sollen schuld an der Eskalation
       > des Streits sein.
       
 (IMG) Bild: Tausende Menschen kamen zur Beerdigung von Jusef El-A. vor vier Jahren.
       
       Ein Sonntagnachmittag in Neukölln, ein Fußballspiel auf dem Bolzplatz einer
       Hochhaussiedlung: Es spielen deutsch-, türkisch-, polnisch- und
       arabischstämmige Berliner. Unter den Spielern – die jüngsten Teenager, die
       ältesten um die 30 Jahre alt – entsteht ein Streit. Dessen Anlass: ein
       vermeintlich schlechtes Zuspiel. Der Konflikt eskaliert zur Schlägerei. Der
       Ort verlagert sich, immer mehr Personen nehmen teil, die mit dem
       Fußballspiel und dem anfänglichen Streitpunkt weder zu tun hatten noch
       dabei waren. Am frühen Sonntagabend liegt dann ein 18-Jähriger tot am
       Boden: Jusef El-A., getötet durch Messerstiche.
       
       Was sich bereits vor vier Jahren, am 4. März 2012, am Rande Nordneuköllns
       knapp außerhalb des S-Bahn-Rings ereignete, führt ab dem heutigen
       Donnerstag zur ersten Gerichtsverhandlung. Vor Gericht steht dabei jedoch
       nicht der Mann, der Jusef erstach: Der heute 38-jährige Sven N. war nach
       Geständnis und Vernehmungen durch die Polizei bereits wenige Tage nach der
       Tat wieder in Freiheit. Die Ermittler erkannten in seiner Tat Notwehr, eine
       Anklage gegen N. gab es folglich nicht.
       
       N. wird an dem nun beginnenden Prozess deshalb nicht als Beschuldigter,
       aber als Zeuge teilnehmen. Denn gegen andere Beteiligte ermittelte die
       Staatsanwaltschaft weiter: Ihre Anklage richtet sich gegen die Gruppe von
       Jugendlichen, zu der auch Jusef El-A. gehörte. „Besonders schwerer
       Landfriedensbruch“ und Beteiligung an einer Schlägerei, „durch die der Tod
       eines Menschen verursacht worden ist“, lauten die Vorwürfe gegen die
       insgesamt zwölf Angeklagten. Das Strafmaß liegt bei Verurteilung laut der
       Pressestelle der Berliner Strafgerichte bei sechs Monaten bis zehn Jahren
       Freiheitsstrafe. Und eine solche hält auch das zuständige Landgericht
       offenbar für möglich: Sonst hätte es nach Auskunft der Pressestelle die
       Klage der Staatsanwaltschaft gar nicht erst angenommen.
       
       Düstere Aussichten also für die Beschuldigten, von denen der jüngste am Tag
       des Geschehens 17 Jahre, der älteste 23 Jahre alt war und nur ein einziger
       beim Ausbruch des Streits auf dem Fußballplatz selbst dabei war: Fatih D.,
       heute 24.
       
       D. hatte die anderen zusammengerufen, weil er sich bei der
       Auseinandersetzung auf dem Bolzplatz als Opfer fühlte. Warum die jetzt
       Angeklagten seinem Ruf folgten, ihn im weiteren Verlauf des dort
       entstandenen Streits zu unterstützen, muss das Gericht nun klären: War das
       Ziel der Gruppe weitere Gewalt? Oder ging es, wie es Freunde von Jusef bei
       Vernehmungen aussagten, darum, den Streit mit Worten zu schlichten? Der
       hatte sich vom Bolzplatz, wo es zu Schlägereien zwischen D. und
       herbeigerufenen Verwandten und einigen älteren deutschen Mitspielern um
       Sven N. gekommen war, in die nahe Highdeck-Siedlung verlagert, wo ein
       Freund und Mitspieler von N. wohnte. Vor dessen Haus, in dem sich N. und
       der Bewohner befanden, versammelte sich die Gruppe um Fatih D., zu der erst
       zu diesem Zeitpunkt auch Jusef mit einigen Freunden gestoßen war.
       
       Zum Reden und Schlichten: So hatten es jedenfalls Jusefs Freunde in
       Vernehmungen kurz nach der Tat angegeben, deren Protokolle in der der taz
       vorliegenden Ermittlungsakte zur Tötung des 18-Jährigen enthalten sind.
       Jusef El-A. hatte ein Deeskalations- und Mediationstraining absolviert und
       gehörte wie auch einige seiner nun angeklagten Freunde dem Jugendbeirat
       seiner Wohnsiedlung an. Laut der Anklageschrift für den Prozess am
       Donnerstag, die der taz ebenfalls vorliegt, sollen Zeugen aber auch Wörter
       wie „schlagen“, „zusammenschlagen“ oder gar den Ruf „Ich bringe euch alle
       um!“ aus der Gruppe um Fatih D. gehört haben.
       
       Widersprüche zwischen der alten Ermittlungsakte und der aktuellen
       Anklageschrift gibt es auch bei am Tatort gefundenen Waffen: So sahen laut
       der alten Protokolle mehrere Vernommene eine als Schwert oder Machete
       beschriebene Waffe bei Sascha V., der zu der Gruppe um Sven N. gehörte und
       auch erst in der Highdeck-Siedlung zum Geschehen dazustieß. Obwohl sich
       eine solche Aussage auch in der Anklageschrift findet, ordnet diese ein
       Schwert der Gruppe der Angeklagten zu. Erstaunlich außerdem: Auch in der
       Bewertung der Stimmungslage in der Highdeck-Siedlung folgt die
       Staatsanwaltschaft allein den Aussagen der Gruppe um Messerstecher Sven N.:
       Diese belegten, heißt es in der Anklageschrift, „die aggressive,
       bedrohliche und gewaltsame Vorgehensweise“ der Gruppe um Fatih D.
       
       Fest steht: Waffen waren im Spiel, und auch zu körperlicher Gewalt war es
       gekommen. Sven N. war laut Anklageschrift schon auf dem Bolzplatz
       verprügelt worden und hatte offenbar auch in der Highdeck-Siedlung noch
       Schläge bekommen. Ein gerichtsärztliches Gutachten attestiert ihm
       Schürfwunden und Hautverfärbungen sowie Kopfverletzungen durch Schläge mit
       der Faust und Symptome einer Gehirnerschütterung. Fest steht auch: N.
       selbst war eindeutig bewaffnet. Bevor er das Haus seines Freundes in der
       Highdeck-Siedlung verließ, um sich der Gruppe um Fatih D. zu stellen, hatte
       er drinnen das Messer an sich genommen, mit dem er später Jusef El-A.
       erstach.
       
       Sven N. ist laut Staatsanwaltschaft einschlägig vorbestraft: verurteilt
       wegen eines früheren Gewaltdelikts. Von den zwölf nun Angeklagten ist nur
       einer vorbestraft: wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung. Gegen
       drei weitere wurden einzelne Verfahren eingestellt, acht waren bislang nie
       polizeiauffällig. Für den heute beginnenden Strafprozess vor der
       Jugendkammer des Berliner Landgerichts sind bis Ende Juni sechs
       Verhandlungstage angesetzt.
       
       12 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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