# taz.de -- Urteil des Verfassungsgerichts: Bayerns Windkraftbremse zulässig
       
       > Erfolg für Gegner der Windkraft in Bayern: Die sogenannte 10h-Regel
       > verstößt nicht gegen die Verfassung des Freistaats.
       
 (IMG) Bild: Windräder in der Nähe einer Wohnsiedlung im bayerischen Wipoldsried
       
       Freiburg taz | Schwerer Schlag für die Windkraft in Bayern: Das
       Landesgesetz, das einen Mindestabstand neuer Windräder zur Wohnbebauung in
       zehnfachem Ausmaß der Anlagenhöhe („10h-Regel“) verlangt, ist zulässig. Das
       hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Montag entschieden. Das Urteil
       dürfte Windkraftgegner bundesweit beflügeln.
       
       In Bayern bleibt nun kaum mehr Raum für den Neubau von Windkraftanlagen.
       Die Abstandsregel bemisst sich an der Gesamthöhe der Anlage, die im
       Binnenland heute üblicherweise an die 200 Meter heranreicht (etwa 140 Meter
       Nabenhöhe plus 60 Meter Flügellänge). Der Anwalt der Staatsregierung hatte
       zwar angeführt, der Platz in Bayern werde trotz der Regelung noch für mehr
       als 200 Windräder ausreichen. Doch diese Zahl dürfte Fiktion sein, da sie
       nicht berücksichtigt, dass sich nicht jeder theoretische Standort eignet,
       etwa weil er zu windschwach ist oder im Naturschutzgebiet liegt.
       
       Zudem wären 200 Anlagen nicht gerade viel: In Bayern standen Ende des
       vergangenen Jahres 937 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung
       von 1.900 Megawatt. Im Jahr 2015 wurden 143 Anlagen mit einer
       Gesamtleistung von 372 Megawatt errichtet. Damit stand der Freistaat
       immerhin auf Platz fünf in der Länderstatistik.
       
       Möglich wurde der Erlass der 10h-Regel, nachdem die Bundesregierung durch
       einen Zusatz im Baugesetzbuch die Länder ermächtigt hatte, entsprechende
       Abstandsregelungen in ihre Bauordnungen aufzunehmen. Bayern hatte von
       dieser Klausel Gebrauch gemacht, die Opposition klagte. Nach der Niederlage
       sieht der Bundesverband Windenergie (BWE) das Land „von der Energiewende
       abgeschnitten“.
       
       Der Freistaat müsse „künftig durch Windparks in anderen Bundesländern und
       auf Nord- wie Ostsee mit Strom versorgt werden“, sagte Raimund Kamm vom BWE
       in Bayern. Hingegen begrüßten Bayerns Innen- und Bauminister Joachim
       Herrmann die Entscheidung des Gerichts: „Wenn die Kommunen vor Ort
       geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung
       selbst bestimmen.“
       
       9 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernward Janzing
       
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