# taz.de -- Bausparverträge der Deutschen Bank: Bausparern droht Verlust von Zinsen
       
       > Bausparverträge waren mal lukrativ für Banken, bei den derzeit niedrigen
       > Zinsen sind sie es nicht. Die Deutsche Bank versucht, Kunden loszuwerden.
       
 (IMG) Bild: Sind die Zinsen für den Häuserbau weg? Neubausiedlung bei München
       
       Berlin taz | Die Deutsche Bank droht langjährigen Bausparern mit dem
       Verlust fast aller Zinsen. „Bei einer Kündigung durch die Deutsche Bank
       Bauspar AG gehen Ihre Sonderzinsen … verloren“, heißt es in einem Brief an
       eine Kundin des Instituts, der der taz vorliegt. Das sind oft drei Viertel
       der Zinsen. Die Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sie angesichts des
       hohen Kontostandes des Bausparers bald kündigen dürfe.
       
       Will der Kunde die aufgelaufenen Sonderzinsen behalten, muss er selbst
       kündigen – und verliert den lukrativen Vertrag; derart rentable
       Bausparangebote gibt es heute nicht mehr. Eine Sprecherin des größten
       deutschen Geldhauses bestätigte, dass das Schreiben an mehrere Sparer
       verschickt wird. „Dreist“ sei dieses Vorgehen, sagt Finanzexperte Niels
       Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
       
       Das ist nur eine von vielen Methoden, mit denen Bausparkassen versuchen,
       Kunden aus alten Verträgen herauszudrängen. Mehreren Hunderttausend Sparern
       wurde bereits gekündigt. Denn viele Verträge, die vor Beginn der
       Niedrigzinsphase im Euroraum 2008 abgeschlossen worden sind, bieten zum
       Beispiel 4 Prozent Zinsen. Seit die Leitzinsen gesunken sind und jetzt
       sogar bei 0 Prozent liegen, sind die Altverträge für Banken
       unwirtschaftlich.
       
       Verbraucherschützer Nauhauser pocht jedoch darauf, man habe den Kunden die
       Verträge auch mit dem Argument verkauft, wer kein Darlehen brauche, bekäme
       einen Sonderzins. „Und jetzt will die Bank den Zins nicht zahlen, nur weil
       sie selbst den Vertrag kündigt? Auf so eine Idee muss man erst mal kommen.“
       
       Möglicherweise ist diese Praxis auch illegal: „Die Bank würde den
       Vertragszweck aushöhlen, der auch gerade in der Erzielung von Sonderzinsen
       liegt“, sagt Nauhauser. Wenn sich betroffene Kunden an die
       Verbraucherzentrale wenden, würde diese eine Abmahnung wegen Verstoßes
       gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb prüfen. Tatsächlich hatte etwa
       die Deutsche Bank die Kunden in solche Verträge mit Slogans wie
       „konditionsstark, flexibel und ohne Zinsrisiko“ gelockt.
       
       Ob die Vertragsbedingungen das Vorgehen der Bank erlauben, ist unklar. Sie
       sind für Laien kaum verständlich. An keiner Stelle steht direkt, dass der
       Sonderzins wegfällt, wenn die Bank später als 7 Jahre nach Vertragsbeginn
       kündigt. Die Bank beruft sich auf eine Klausel, wonach „Voraussetzung für
       die Gewährleistung des Sonderzinses“ bei Kündigung durch das Institut sei,
       dass der Kunde zuvor Sparbeiträge nicht erbracht hat. Daraus leitet das
       Geldhaus ab, dass es bei nicht säumigen Sparern den Sonderzins wieder
       einziehen darf. Wer also seine Beiträge nicht zahlt, kriegt am Ende den
       Zins – und wer seine Verpflichtungen erfüllt, geht leer aus.
       
       Die Bank erklärte, durch das der taz vorliegende Schreiben „werden unsere
       Kunden, auf einen steuerrechtlich geprüften, branchenüblichen und
       ABB[Allgemeine Bausparbedingungen]-konformen Vorgang hingewiesen.“
       Betroffenen rät Verbraucherschützer Nauhauser, schriftlich Widerspruch
       einzulegen und die örtliche Verbraucherzentrale zu informieren.
       
       10 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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