# taz.de -- Pferde in der Stadt: Sind Kutschen noch zeitgemäß?
       
       > Eine Petition fordert ein Droschkenverbot im Zentrum. Knapp 70.000
       > Menschen haben unterschrieben. Der Senat sieht für ein Verbot keine
       > Rechtsgrundlage.
       
 (IMG) Bild: Flair wie zu Fontanes Zeiten: Pferdedroschke in Neuruppin
       
       Jetzt haben sie wieder Hochsaison, die Pferdekutschen, die im Sommer vor
       allem am Brandenburger Tor auf zahlende Touristen warten. Tierschützern ist
       der Anblick der Droschkenkutscher hingegen eine Qual: der dichte
       Straßenverkehr, der Großstadtlärm, das lange Laufen auf hartem Asphalt
       statt auf Weidegrün, das sei Tierquälerei. So argumentiert nun auch eine
       Petition für ein Pferdekutschenverbot, die vergangene Woche an den
       Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses übergeben wurde.
       
       Knapp 70.000 Menschen [1][haben den Online-Petitionsbrief der Münchnerin
       Julia Maier,] nach eigener Aussage ehrenamtliche Tierschützerin und
       ehemalige Reiterin, unterschrieben: „Pferde sind Fluchttiere die in einer
       Großstadt wie Berlin nichts verloren haben!“, heißt es in dem Brief. Auch
       seien die Kutschen – an den zentralen Standplätzen rund um den Pariser
       Platz, den Gendarmenmarkt und den Berliner Dom sind laut Senatsangaben bis
       zu zehn Kutschen mit rund 20 Pferden im Einsatz – ein unnötiges
       Unfallrisiko. Bei einem durchgehenden Gespann sei „die Verletzungsgefahr
       für Mensch und Tier“ hoch.
       
       Ursprünglich sollten die Unterschriften vergangenen Mittwoch an
       Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD) übergeben werden – doch der ist gar
       nicht zuständig. Die Droschken sind Sache der Senatsverwaltung für Justiz
       und Verbraucherschutz, beziehungsweise der Bezirke. Dort soll sich die
       jeweilige Veterinäraufsicht darum kümmern, dass die Droschkenbetreiber die
       Berliner Kutschen-Verordnung einhalten.
       
       Denn tatsächlich gibt es bereits seit 2009 „Leitlinen für
       Pferdefuhrwerksbetriebe“, die etwa Pausenzeiten für die Tiere festlegt –
       alle zwei Stunden bei heißen Temperaturen, maximal neun Stunden Einsatzzeit
       pro Gespann sind erlaubt – und geeignete Standplätze für die Pferde
       beschreibt: schattig, mit einer Tränkmöglichkeit. Die Kutscher müssen das
       Deutsche Fahrabzeichen, eine Art Kutschenführerschein, vorzeigen können.
       Auch dürfen keine ganz jungen, unerfahrenen Tiere angeschirrt werden:
       mindestens fünf Jahre müssen die Pferde alt sein.
       
       ## Auflagen zeigen offenbar Wirkung
       
       Auf die Leitlinien hatte sich der Senat geeinigt, nachdem es zuvor einen
       Unfall mit einem durchgehenden Pferd gegeben hatte und ein anderes Tier
       geschwächt vor der Kutsche zusammengebrochen war. Bis zu 2.000 Euro Bußgeld
       können die Bezirke verhängen, wenn ein Kutscher gegen die Auflagen
       verstoße. Das zeigt offenbar auch Wirkung: Hatte der Bezirk Mitte laut
       Zahlen der zuständigen Senatsverwaltung in den Jahren 2013/14 noch zwölfmal
       ein Bußgeld verhängt – etwa weil der Kutscher keine Fahrerlaubnis hatte
       oder die Pausenzeiten für die Pferde nicht eingehalten wurden – war das im
       vergangenen Jahr nur einmal der Fall, sagt Mittes Amtstierarzt Ulrich
       Lindemann.
       
       Das Argument der Tierschützer, Pferde seien Fluchttiere und deshalb per se
       nicht gemacht für den Straßenverkehr, mag Lindemann allerdings nur zum Teil
       gelten lassen: der Lärm sei zwar eine „erhöhte Stressbelastung“ für die
       Tiere, durch Training ließe sich das aber „minimieren“. Ein Problem seien
       vielmehr „unbelehrbare Wiederholungstäter“ – trotz Kutschen-Verordnung war
       erst im Sommer 2014 erneut ein Pferd in der Mittagshitze kollabiert.
       
       Unterdessen gibt es im Netz schon die entsprechende Gegenpetition zum
       geforderten Kutschenverbot: statt „pauschal“ die Droschken zu verbieten,
       solle der Senat lieber bei den „Mindeststandards“ in der
       Kutschen-Verordnung nachbessern, [2][fordert die Petition einer Berlinerin
       auf der Online-Plattform change.org].
       
       Rechtlich gesehen dürfte das Kutschenverbot ohnehin nicht leicht
       durchzusetzen sein: Für ein Verbot gebe es weder in der
       Straßenverkehrsordnung noch im Tierschutzgesetz eine rechtliche Grundlage,
       teilt die Senatsjustizverwaltung mit. Vielmehr gebe es „eine
       Erlaubnispflicht, die mit Auflagen erteilt werden kann“, sagt eine
       Sprecherin auf Anfrage.
       
       8 May 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.change.org/p/michael-m%C3%BCller-stoppen-sie-die-qu%C3%A4lerei-endg%C3%BCltiges-pferdekutschen-verbot-f%C3%BCr-berlin
 (DIR) [2] http://www.change.org/p/steffi-reimann-gegen-ein-generelles-kutschenverbot-in-berlin
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Klöpper
       
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