# taz.de -- Dobrindts „Mobilitätsrevolution“: Mehr Selbstständigkeit für Autos
       
       > Das Kabinett verabschiedet einen Gesetzentwurf, der autonomes Fahren
       > regelt. Aber was ist mit den Kernfragen Haftung und Ethik?
       
 (IMG) Bild: „Hoffentlich macht das Auto nichts falsch“: Entspanntes Fahren sieht anders aus
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung macht den Weg für einen verstärkten
       Einsatz autonomer Fahrsysteme frei. Künftig dürfen Computer beim Fahren
       immer mehr Aufgaben übernehmen. „Wir wollen diese Technologie auf die
       Straße bringen“, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der
       am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf im Kabinett vorstellte. Das
       autonome Fahren bedeute eine „Mobilitätsrevolution“.
       
       An einem wesentlichen Knackpunkt beim Einsatz der Automaten ändert sich
       nichts. Die Technik muss so gestaltet werden, dass der Fahrer jederzeit die
       Kontrolle über das Fahrzeug an sich nehmen kann. Damit bleibt auch bei der
       Haftungsfrage noch alles beim Alten: Die Verantwortung für das Geschehen
       trägt immer der Fahrer.
       
       In einem zweiten Schritt will Dobrindt das Haftungsrecht demnächst offenbar
       ändern. „So soll die Begriffsbestimmung des Fahrers so erweitert werden,
       dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein
       Fahrzeug gleichgestellt werden“, teilte das Ministerium mit.
       
       Was damit gemeint ist, hat der Minister schon im vergangen Jahr erläutert.
       In der Straßenverkehrsordnung soll festgelegt werden, dass ein Fahrer nicht
       gegen Sorgfaltspflichten verstößt, wenn er Aufgaben dem System überlässt
       und sich vom Fahren abwendet. Bei einem technischen Versagen des Computers
       drohen dem Fahrer dann keine strafrechtlichen Konsequenzen. „Die
       finanzielle Haftung wird über die ohnehin vorgeschriebene
       Haftpflichtversicherung abgedeckt“, sagte Dobrindt.
       
       ## Daddeln ist künftig okay
       
       Erst dieser zweite gesetzliche Schritt wird tatsächlich brisant. Nach den
       bisherigen Ankündigungen könnte er allerdings auf eine Mogelpackung
       hinauslaufen. Der Hersteller wäre beispielsweise fein raus, wenn die
       Schadenregulierung bei einem durch die Technik verursachten Unfall von der
       Haftpflichtversicherung des Fahrers übernommen werden müsste. Damit landet
       auch die finanzielle Haftung zumindest teilweise beim Besitzer des Autos.
       Denn die Versicherungen holen sich die Ausgaben für einen regulierten
       Schaden über höhere Beiträge beim Versicherten zurück.
       
       Es ist folglich auch bei einer Gleichstellung von Computer und Fahrer am
       Ende so, dass der Fahrer für Fehler finanziell verantwortlich bleibt.
       
       Ungeklärt bleiben auch die ethischen Fragen des autonomen Fahrens. Ein
       Auto, das selbständig einer gefährlichen Situation ausweicht, steht
       womöglich in manchen Fällen vor mehreren schlechten
       Entscheidungsmöglichkeiten. So kann bei einem Ausweichmanöver zum Beispiel
       links vom Hindernis ein Rentner, rechts davon ein Kind stehen. Irgendjemand
       muss den Computer im Fahrzeug auf eine Präferenz beim Rettungsmanöver
       programmieren. National sind diese gravierenden Fragestellungen wohl nicht
       zu klären. Deshalb will die Bundesregierung eine Vereinbarung im Rahmen der
       Vereinten Nationen anstoßen. Bis sich die Staatengemeinschaft auf einen
       gemeinsamen Text geeinigt hat, dürften Jahre ins Land ziehen.
       
       Die deutsche Autoindustrie hegt große Hoffnungen in Zusammenhang mit
       autonomen Fahrsystemen. Bei Fahrassistenten wie der Einparkhilfe sind
       Daimler, BMW und VW international weit vorne. In einigen Jahren erwarten
       Fachleute komplett selbständige Automobile.
       
       13 Apr 2016
       
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