# taz.de -- Streit um Heimatschutz: Rebellion op’n Diek
       
       > Seit Jahrhunderten stehen im Alten Land Häuser auf den Deichen. Das
       > Deichgesetz verbietet das seit 2004. Bürger und Politik wollen das nun
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Ist laut Deichgesetz verboten: Ein Haus auf einem Deich an der Lühe im Alten Land
       
       MITTELNKIRCHEN taz | Das Haus auf dem Deich an der schmalen Straße in
       Mittelnkirchen fällt nicht besonders auf, außer, dass es eine sehr große
       Hausnummer hat – zwei große, graue Achten. Wie die Nachbargebäude steht es
       mit dem Giebel nach vorn, hat ein einfaches Satteldach und ist aus
       Backstein. Dass das Haus ein Neubau ist, sticht nicht weiter ins Auge.
       Ebenso wenig, dass es nicht direkt auf dem Deich steht, sondern im
       Überflutungsgebiet der Lühe. Mag es von außen auch unscheinbar wirken, so
       hat das Haus doch eine bewegte Geschichte zu erzählen, die es zu einer Art
       Symbol macht, im Kampf um die Kulturlandschaft Altes Land.
       
       Das Backsteinhaus mit der großen Hausnummer gehört Volker Weinhard und
       könnte mit seiner modernen Ausstattung und dem Holzfußboden in einem
       Magazin abgebildet sein, das sich um „schönes Wohnen“ dreht. Weinhard,
       Mitte vierzig, sportlich, schimmernde Hornbrille, sitzt in seiner hellen
       Wohnküche. Er ist sehr gastfreundlich und in der Gegend gut vernetzt. Auch
       Hildegard von Gilgenheimb ist gekommen, eine distinguierte 68-Jährige, die
       seit 1976 in einem Haus von 1903 wohnt, das unmittelbar am Deich an der
       Este steht. Zusammen setzen sich die beiden für den Erhalt der
       Kulturlandschaft im Alten Land ein.
       
       Um was es ihnen geht, lässt sich ansatzweise in Weinhards Küche erahnen:
       Durch die ganzseitige Glasfront blickt man auf eine leicht abschüssige
       Wiese mit vielen Kirschbäumen, wo in unmittelbarer Nähe, von Sand und
       Schilf gesäumt, die kurvige, vielleicht fünf Meter breite Lühe entlang
       fließt. Am oberen Rand des gegenüberliegenden Deiches lugen die Spitzen der
       Häuser hervor, die auch dort auf der anderen Seite auf dem Deich stehen.
       
       Von Gilgenheimb erklärt die historisch gewachsene Siedlungsstruktur im
       Alten Land, spricht darüber, wie die Bauern am Deich siedelten, mit Land
       hinter den meist großen Fachwerkhäusern und dass die Handwerker und Händler
       ohne Land sich in Katen auf den Deichen von Este und Lühe selbst
       niederließen.
       
       Bis heute gibt es hier viele Gaststätten. Doch während sie mit solchen
       Namen wie „Op’n Diek“ oder „Altes Fährhaus“ damit Werbung machen, im Sommer
       im „idyllischen Garten“ direkt am Fluss sitzen zu können, ist genau dieses
       Leben auf und an dem Deich im Alten Land in Gefahr. Schuld ist das 2004
       verabschiedete Niedersächsische Deichgesetz, das die Benutzung des Deiches
       außer zum Zweck „der Deicherhaltung“ verbietet.
       
       Weinhard, der selbständig in der IT-Branche arbeitet, breitet viele Blätter
       auf seinem großen Küchentisch aus. Er will erklären, warum dieses Gesetz im
       Alten Land auf so viel Widerstand stößt und was das alles auch mit seinem
       schmucken Neubau zu tun hat. „Es sind die Paragrafen 14 und 16, die uns zu
       schaffen machen“, sagt er und zeigt auf eine Tabelle. 460 Gebäude seien von
       Paragraf 14 betroffen, etwa zehn Prozent der Bevölkerung im Alten Land,
       rund 1.850 Personen.
       
       Die Gebäude befinden sich allesamt direkt auf den Deichen an Este und Lühe,
       jenen beiden Flüssen, die im Abstand von rund acht Kilometern wie zentrale
       Adern durch das Alte Land fließen. Weinhard zeigt auf gelb unterlegte
       Passagen auf einem der Blätter: Die Häuser dürfen da laut Paragraf 14 nicht
       stehen. Nur die Deichbehörde könnte entsprechende Ausnahmen genehmigen.
       
       Dann Paragraf 16, von dem etwa 1.400 Gebäuden betroffen sind: Gleich ein
       Viertel der Bevölkerung des Alten Landes lebt in einer Zone von 50 Metern
       landseitig am Deich, in der laut Gesetz „Anlagen jeder Art nicht errichtet
       oder wesentlich geändert werden dürfen“.
       
       ## Hunderte rot markierte Häuser sind betroffen
       
       Weinhard nimmt ein weiteres Blatt und zeigt Luftbilder, auf denen zu sehen
       ist, in welch stark mäandrierender Form die Lühe und die Este sich von der
       Geest in Richtung Norden schlängeln, um schließlich in die Elbe zu münden.
       Weinhard hat die vielen Häuser, die in der besagten 50-Meter-Schutzzone
       stehen, rot markiert.
       
       „Würde man das Gesetz umsetzen, so würde man das Alte Land ausradieren“,
       sagt von Gilgenheimb. „Das Alte Land besteht nicht nur aus den bekannten
       Obstplantagen.“ Auch die jahrhundertealte Siedlungsweise unmittelbar an den
       beiden Flüssen, mitsamt vielen verstreut stehenden Bäumen auf und an den
       Deichen, habe einen Reiz.
       
       Weinhard zeigt eine Karte des Alten Lands, das sich von Stade bis nach
       Hamburg-Finkenwerder erstreckt. Er erzählt, wie die Holländer das Gebiet im
       13. Jahrhundert in Etappen, in sogenannten Meilen, von Schwinge bis zur
       Lühe, von der Lühe bis zur Este und schließlich bis nach Hamburg
       trockengelegt und besiedelt haben. „Auf Grund dieser niederländischen
       Prägung wird diese abgrenzbare Kulturlandschaft auch als Hollerlandschaft
       bezeichnet“, erklärt von Gilgenheimb. Der geschichtliche und geografische
       Hintergrund, das Bemühen um Anerkennung als Weltkulturerbe, all das ist den
       beiden ein Anliegen.
       
       Doch während nun einerseits der Charme des Alten Landes vermarktet werden
       solle, würden emsige Oberdeichrichter der für die insgesamt drei Meilen
       zuständigen Deichverbände immer mehr Bäume auf den Deichen fällen — Linden,
       Eichen und Kirschbäume, wie vor zwei Jahren in Estebrügge. Hausbesitzer
       kämen in Bedrängnis, wenn sie wegen Veränderungen an ihrem Gebäuden auf
       Ausnahmegenehmigungen angewiesen seien.
       
       Bei Volker Weinhard brannte 2011 seine knapp 150 Jahre alte Reetdachkate
       ab. Als er das Haus neu bauen wollte, begann auch bei ihm der Streit. Der
       zuständige Deichverband „Zweite Meile Alten Landes“ habe zunächst nicht
       einmal zulassen wollen, dass die Brandruine abgerissen wird. „Weil die
       Bagger angeblich den Deich zu sehr beschädigt hätten“, sagt Weinhard. Der
       damals zuständige technischen Berater des Deichverbandes habe ihm gesagt,
       dass er ihm zeigen wolle, welche Rechte der Verband habe. Weinhard spricht
       von einer „Kampfansage“. Etliche weitere Versuche des Deichverbands habe es
       gegeben, den Neubau zu verhindern. Ein Gutachten belegte dann, dass die
       Bagger den Deich weniger beschädigen als befestigen würden.
       
       Als die Weinhards ihr neues Haus schließlich einige Meter von dem
       ursprünglichen Platz der Kate entfernt errichteten, weil hier nicht mehr
       das Deichgesetz, sondern das Wasserhaushaltsgesetz Anwendung findet, wollte
       der Deichverband verhindern, dass die Weinhards zu ihrem Grundstück kommen,
       weil sie Privatbesitz des Verbandes überqueren müssten. Ein Argument, das
       von der Gemeindeverwaltung entkräftet wurde, weil sie für die Unterhaltung
       des öffentlichen Weges zuständig ist.
       
       ## Initiativen mit breiter Unterstütztung
       
       „Nur mit viel Überzeugungsarbeit und Unterstützung von Nachbarn war es uns
       möglich, Ende 2013 hier in dieses Haus ziehen zu können“, sagt Weinhard und
       gießt frischen Espresso nach. Diesen Kampf, der sich über zwei Jahre
       hinzog, wünsche er keinem. Ende 2013 rief er deshalb die Initiative
       „Deichbürger 13“ ins Leben, fast zeitgleich gründete sich in Estebrügge die
       Interessensgemeinschaft „IG Este“, in der von Gilgenheimb aktiv ist. Es
       geht ihnen um eine sachliche Auseinandersetzung mit den Themen
       Deichsicherheit, Küsten- und Hochwasserschutz und an der Este zudem um die
       Rettung der Bäume auf den Deichen.
       
       Die beiden Initiativen erfahren breite Unterstützung. Weinhard zeigt auf
       zwei Seiten mit einer langen Liste an Logos: von den Heimat- und
       Bürgerverbänden der Region, den Landfrauen und allen Parteien des Stader
       Kreistages. Dieser unterstützt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion im
       niedersächsischen Landtag, das 2004 von der CDU-Regierung verabschiedete
       Niedersächsische Deichgesetz so zu verändern, dass Deichschutz und
       Bestandsschutz in Einklang gebracht werden können. Etwa, indem die Deiche
       von Lühe und Este nicht mehr den Küstendeichen gleichgesetzt werden,
       sondern die Flüsse in das Hochwasserrisikomanagement des Bundes aufgenommen
       werden, bei dem mögliche Schutzmaßnahmen bereits von der Quelle an bis hin
       zur Mündung realisiert werden.
       
       Der zuständige Experte im grün-geleiteten Umweltministerium, Peter Horn,
       sieht das bislang noch nicht ein. „Eine Aufweichung der deichrechtlichen
       Bestimmungen würde die Wehrfähigkeit der Deiche langfristig schwächen“,
       sagt er und verweist darauf, dass das Deichgesetz „ausreichend Spielraum“
       ließe, um zu sachgerechten Entscheidungen in Einzelfällen zu kommen. Doch
       die Altländer hoffen, dass sich die Meinung der Landesregierung ändert,
       sobald sich die Politiker die Situation vor Ort ansehen. Die Entscheidung
       über eine Gesetzesänderung soll im Landtag noch vor der Sommerpause fallen.
       
       Sie könnten es kaum erwarten, sagen von Gilgenheimb und Weinhard. Als sie
       all ihre Dokumente wieder zusammenpacken, die ihren Widerstand
       dokumentieren, räkelt sich auch Weinhards stattlicher, weißer Hund, der
       bislang mucksmäuschenstill war und es kommen die Kinder nach Hause — in ein
       Haus, von dem sie wohl nicht ahnen, wie hart die Eltern es erkämpften.
       
       10 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Darijana Hahn
       
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