# taz.de -- Strafverfolgung in Europa: Hausdurchsuchung in Berlin für Paris
       
       > Die Polizei-Kooperation soll besser werden: Justizminister Maas legt ein
       > Gesetz zur Europäischen Ermittlungsanordnung vor.
       
 (IMG) Bild: Europäisches Symbolbild
       
       Freiburg taz | Die deutsche Polizei soll auch dann Wohnungen durchsuchen
       und Telefone abhören können, wenn dies die Staatsanwaltschaft in einem
       anderen EU-Staat anordnet. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister
       Heiko Maas (SPD) vor.
       
       Er will damit die EU-Richtlinie zur Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA)
       umsetzen. Die EU ist auch ein Binnenmarkt für Straftäter. Sie verüben ihre
       Straftaten gezielt in anderen EU-Staaten oder flüchten nach der Tat über
       die Grenze. Bei Internetkriminalität kann der Täter in anderen EU-Staaten
       sogar dann Schaden anrichten, wenn er noch nie dort war. In all diesen
       Fällen ist eine enge Zusammenarbeit der Polizeibehörden erforderlich.
       
       Das geplante EEA-Gesetz sieht nun vor, dass ein Gericht oder eine
       Staatsanwaltschaft in einem anderen EU-Staat eine EEA erlassen kann, die
       die deutsche Polizei so umsetzen muss, als wäre sie aus einem anderen
       deutschen Bundesland gekommen.
       
       Das kann eine Hausdurchsuchung betreffen, eine Beschlagnahmung, die
       Überwachung von Telefon- und E-Mail-Verkehr, die audiovisuelle Vernehmung
       von Beschuldigten oder sogar den Einsatz ausländischer verdeckter
       Ermittler.
       
       Fast alle EU-Staaten nehmen am EEA-System teil, nur Dänemark und Irland
       verzichten darauf. Die deutsche Polizei ist dabei nicht nur Dienstleister
       für ausländische Staatsanwaltschaften, sondern kann selbst von der
       Zusammenarbeit profitieren, wenn sich etwa Beschuldigte oder Beweismittel
       in anderen EU-Staaten befinden. Auch deutsche Beschuldigte können so
       versuchen, Entlastungsbeweise aus anderen EU-Staaten zu beschaffen.
       
       ## Einsatz verdeckter Ermittler darf abgelehnt werden
       
       Die EEA-Richtlinie geht auf einen belgischen Vorschlag aus dem Jahr 2011
       zurück. Deutschland war ursprünglich skeptisch, weil die deutsche Polizei
       die ausländischen Anordnungen fast automatisch hätte umsetzen müssen. Der
       Bundestag beschloss deshalb sogar eine ablehnende Stellungnahme. Dann hat
       die Bundesregierung aber noch Gründe in die Richtlinie hineinverhandelt,
       die es der Polizei erlauben, eine EEA abzulehnen. Am Ende stimmte deshalb
       auch Deutschland zu.
       
       So sind alle Maßnahmen unzulässig, die die Grundrechte der Betroffenen
       verletzen. Dazu gehören unverhältnismäßige Maßnahmen wie das Durchsuchen
       der Wohnung, um einen kleinen Ladendiebstahl aufzuklären. Die Polizei muss
       auch keine Amtshilfe leisten, wenn die aufzuklärende Tat in Deutschland
       weder strafbar noch ordnungswidrig wäre. Die meisten Maßnahmen muss die
       Polizei nur ausführen, wenn sie auch in Deutschland für dasselbe Delikt
       zulässig wären. So darf beispielsweise in Deutschland kein Telefon abgehört
       werden, um eine mutmaßliche Beleidigung aufzuklären.
       
       Der Einsatz ausländischer verdeckter Ermittler darf abgelehnt werden, wenn
       mit dem Herkunftsstaat keine Einigung über Dauer und Zweck der Spitzelei
       möglich ist. Auch Sicherheitsinteressen Deutschlands ermöglichen die
       Ablehnung von EEAs aus anderen EU-Staaten. Soweit in Deutschland für eine
       Maßnahme ein Richtervorbehalt besteht, muss zudem die Ausführung der EEA
       durch einen deutschen Richter genehmigt werden.
       
       In der Praxis ist die polizeiliche Zusammenarbeit der EU-Staaten auch jetzt
       schon recht eng, vor allem in grenznahen Regionen. Die klassische und
       umständliche Rechtshilfe über die jeweiligen Regierungen ist längst passé;
       direkte Kontakte zwischen den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden sind
       üblich. Neu sind insbesondere konkrete Fristen. So muss die deutsche
       Polizei künftig auf EEA-Aufforderung binnen 24 Stunden ein Beweismittel
       sichern. Das deutsche EEA-Gesetz muss zum 22. Mai 2017 in Kraft treten.
       
       1 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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