# taz.de -- Handelskammer kassierte zu viel Geld
       
       > Urteil Zuletzt verpasste das Verwaltungsgericht der Handelskammer Hamburg
       > einen Maulkorb, nun muss die Kammer wieder eine Niederlage vor Gericht
       > einstecken. Unternehmen können jetzt zu viel gezahlte Beiträge
       > zurückfordern
       
       Die Handelskammer Hamburg hat von ihren Mitgliedern überhöhte Beiträge
       verlangt und unzulässig eigenes Vermögen angehäuft. Mit diesem Urteil gab
       das Verwaltungsgericht Hamburg einem Unternehmen Recht, das geklagt hatte.
       
       Zwar dürfe die Handelskammer Rücklagen bilden, deren Zweck und Höhe müssten
       jedoch genau bestimmt sein, so das Urteil. Sollte die Rücklage zu hoch
       kalkuliert worden sein, müsse die Handelskammer das Geld wieder ausgeben.
       Hat sie aber nicht. Unter anderem hielt die Handelskammer im Rahmen einer
       „Rücklage für Sonderprojekte“ 2006 bis 2013 eine Summe von mehreren
       Millionen Euro bereit. Außerdem erwirtschaftete die Handelskammer im Jahr
       2010 einen Gewinn von rund fünf Millionen Euro, drei Jahre später waren es
       nochmal rund zwei Millionen Euro. Das Verwaltungsgericht schloss daraus,
       dass die Mitgliedsbeiträge zu hoch bemessen waren und erklärte die
       Haushaltspläne von 2010 und 2013 für rechtswidrig.
       
       Der Bundesverband für freie Kammern (BFFK), bei dem auch das klagende
       Unternehmen Mitglied ist, verweist darauf, dass nun alle Beitragsbescheide
       anfechtbar seien und fordert personelle Konsequenzen. „Ganz offensichtlich
       war Herr Schmidt-Trenz mit rechtswidrigen poitischen Aktivitäten in Sachen
       Netzrückkauf und Olympia-Bewerbung sowie zahlreichen Mandaten und
       Nebenbeschäftigungen so ausgelastet, dass nicht genug Zeit für das
       operative Geschäft blieb“, sagte BFFK-Sprecher Kai Boeddinghaus über den
       Geschäftsführer der Handelskammer. Ende 2015 hatte das Verwaltungsgericht
       politische Äußerungen von Hans-Jörg Schmidt-Trenz für rechtswidrig erklärt.
       
       Christine von Wedel, Sprecherin der Handelskammer, sagte, die
       Rücklagenpolitik entspreche den Rechtsgrundlagen. „Daher werten wir derzeit
       das Urteil aus und prüfen die juristischen Reaktionsmöglichkeiten.“ lsh
       
       17 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Leonie Habisch
       
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