# taz.de -- Streit um „Pick-up-Artist“ in Frankfurt: Hochschulgruppen knicken ein
       
       > Der Anwalt eines Datingcoaches schickt Abmahnungen an ein Bündnis, das
       > sich mit dem Frankfurter AStA solidarisierte. Die ASten geben nach.
       
 (IMG) Bild: Was Goethe wohl zu den Pick-up-Artists gesagt hätte?
       
       Berlin taz | 13 Abmahnungen vom Anwalt und schon war‘s das mit der
       Solidarität. Am Freitag hatte ein Bündnis aus Studierendenvertretungen und
       -verbänden einen Artikel der Frankfurter AStA-Zeitung online
       veröffentlicht. Drei Tage später haben bereits acht Hochschulgruppen
       Unterlassungserklärungen unterzeichnet und den Text wieder aus dem Netz
       genommen. Für die anderen läuft die Frist der Abmahnung noch, doch alle
       werden sich anschließen.
       
       „Ich halte es für falsch, sich an dieser Stelle den Mund verbieten zu
       lassen“, kritisiert Madelaine Stahl, Bundessprecherin von „Campusgrün“, dem
       an der Aktion beteiligten Bundesverband grün-alternativer Hochschulgruppen.
       Nur mit knapper Mehrheit hatte sich das Solidaritätsbündnis zu diesem
       Schritt entschieden.
       
       In dem Artikel über das sexistische Gebaren der „Pick-up-Szene“ mit ihren
       teils brachialen Anmachmethoden wurde auch ein Frankfurter Dating-Coach
       angeprangert. Dessen Anwalt, Lucas Brost von der Kölner Kanzlei Höcker,
       hatte im Laufe des Wochenendes Abmahnungen mit Unterlassungsforderungen und
       Forderungen von 5.000 Euro Entschädigung plus Anwaltsgebühren von gut 2.000
       Euro an ASten geschickt, die identifizierend berichtet hatten. Der Grund:
       In dem Text wird sein Mandant namentlich genannt.
       
       Vom Oberlandesgericht Frankfurt war der Frankfurter Studierendenvertretung
       die Identifizierung durch Vornamen und abgekürzten Nachnamen sowie ein
       gerastertes Foto Anfang Januar untersagt worden. Der AStA habe die
       Persönlichkeitsrechte des Dating-Coaches verletzt.
       
       ## Persönliche Abmahnungen haben eingeschüchtert
       
       Das Solidaritätsbündnis hatte nur die Texte, nicht aber das Bild des
       „Pick-up-Artists“ veröffentlicht – wegen rechtlicher Bedenken. Vor einem
       Monat hatten sich die ASten zusammengeschlossen, das jetzige Vorgehen der
       Kanzlei des Dating-Coaches sei „absehbar“ gewesen, sagt Madelaine Stahl.
       Als jedoch einzelne, im Impressum genannte, Mitglieder der ASten
       persönliche Abmahnung aus ihrem Postfach fischten, knickten sie ein. Das
       Bündnis rechnet jedoch damit, dass sich die Zahl der UnterstützerInnen
       verdreifachen wird, weitere Stellungnahmen sind geplant.
       
       Stahl kann verstehen, wie abschreckend die drohenden hohen Kosten gerade
       auf kleinere ASten und Einzelpersonen wirken. Alles sei „etwas komplexer,
       als wir das vorher einschätzen konnten.“ Weil dem Bündnis wichtig war,
       einheitlich aufzutreten, haben nun alle einen Rückzieher gemacht.
       
       Die Unterlassungserklärungen sind unterschrieben, die ASten haben sich
       selbst zum Stillschweigen verdonnert – zumindest in Bezug auf den Namen des
       Frankfurter „Pick-up-Artisten“. Dennoch will Madelaine Stahl das „nicht als
       ein Schuldeingeständnis“ sehen. „Wir haben keinen Fehler gemacht.“ Das
       frauenverachtende Verhalten des „Pick-up-Artists“ müsse weiterhin benannt
       werden. Daher bedauert sie den Rückzieher, denn eigentlich sollte die
       Aktion genau das Gegenteil zeigen. „Wir wollten eigentlich das Signal
       senden: Das lassen wir nicht mit uns machen. Wir wollten uns nicht von
       finanzieller Repression abhalten lassen, Kritik zu üben.“
       
       Haben sie jetzt aber doch. Gut für den Dating-Coach und seinen Anwalt. Denn
       die ASten haben hohe Anwaltsgebühren ausgelöst und möglicherweise kann der
       Coach noch 13 Mal 5.000 Euro Entschädigungsansprüche kassieren.
       
       24 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Ehrenhauser
       
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