# taz.de -- Doku über Neonazi-Terror im SWR: Beklemmende Bilanz
       
       > Das Wort „Terror“ wurde für rechte Gewalt lange vermieden – bis der NSU
       > aufflog. Der SWR beleuchtet, was Behörden daraus gelernt haben.
       
 (IMG) Bild: In Baden-Württemberg brennt im August 2015 ein leerstehendes Haus, das als Flüchtlingsunterkunft dienen sollte
       
       „Knapp die Hälfte der Deutschen hat Angst vor Flüchtlingen. Wie viele
       Flüchtlinge Angst vor Deutschen haben, hat bisher niemand gefragt“ – so
       lautet eine prägnante Passage der vom SWR produzierten Webdoku „Terror von
       rechts“. Das [1][Online-Angebot] dient als Ergänzung zu Thomas Reutters
       gleichnamiger TV-Dokumentation.
       
       Auch Flüchtlinge, die bisher keine Angst hatten, werden wohl welche
       bekommen, wenn sie den Film gesehen haben, der am Montagabend in einer
       45-minütigen Fassung im Ersten Programm der ARD lief und den das SWR
       Fernsehen heute in einer einstündigen XL-Version zeigt.
       
       Autor Reutter geht in seinem Film (Untertitel: „Die neue Bedrohung“) der
       Frage nach, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte aus der
       Aufdeckung der Mordtaten des NSU gelernt haben. Die beklemmende Bilanz
       lautet: Sie haben zumindest nicht genug gelernt. Oder nicht lernen wollen.
       
       Reutter greift verschiedene Gerichtsverfahren auf, die illustrieren, dass
       der Rechtsextremismus immer noch verharmlost wird. Die Nachsicht, die
       Gerichte bei vermeintlichen „Waffennarren“ und „Suffköppen“ aus dem
       Neonazi-Milieu walten lassen, ist jedenfalls nicht gering. Eines der
       eindrücklichsten Beispiele, die Reutter liefert, ist der Fall des
       Rechtsextremisten Silvio W., verhandelt 2013 vor dem Amtsgericht
       Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) – kurz nachdem er im Verfassungsschutzbericht
       2012 als „bekannter Rechtsextremist“ bezeichnet worden war.
       
       ## 1,5 Kilogramm TNT
       
       In dem Verfahren geht es um Bombenmaterial, das man bei W. gefunden hatte:
       jeweils 1,5 Kilogramm TNT und Schwarzpulver, außerdem Sprengkapseln. Das
       Horten der Bombenbestandteile brachte ihm eine Strafe von gerade mal 1.500
       Euro ein. Auch Emily Haber, eine von Reutter interviewte Staatssekretärin
       aus dem Innenministerium, kann das nicht verstehen.
       
       Wie leicht es ist, Sprengstoff zu bekommen, zeigt der Film anhand von
       verdeckten Recherchen in Polen. Ein SWR-Informant wird dort bei einem
       Gardinenhändler fündig. Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht aber
       nicht nur von Rechtsextremisten aus, die Sprengstoff gehortet haben.
       Schließlich sind 400 Rechtsextremisten hierzulande ganz legal im Besitz
       einer Waffe, wie Reutter weiß.
       
       Der Autor war in den letzten Monaten zudem unterwegs, um aufzuzeigen, dass
       einige Rechtsterroristen nach der Entlassung aus der Haft mittlerweile bei
       Demonstrationen gegen Flüchtlinge mitmischen. „Mögen Sie wieder Terrorist
       werden?“, fragt Reutter den Neonazi Karl-Heinz Statzberger am Rande einer
       Demonstration in Wunsiedel.
       
       Und von dessen Gesinnungsgenossen Tony Gentsch will Reutter wissen: „Herr
       Gentsch, wie viele Asylbewerberheime werden 2016 brennen?“ Die Befragten
       sagen darauf gar nichts, sie sparen sich sogar die üblichen Beschimpfungen
       gegen das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Dass die Extremisten geantwortet
       hätten, wenn die Fragen ausgefeilter formuliert gewesen wären, kann man
       allerdings bezweifeln.
       
       Trotz Reutters großer Rechercheleistung: Die filmische Umsetzung lässt
       teilweise zu wünschen übrig. In inszenierten Schwarz-Weiß-Sequenzen lässt
       der Autor Taten und Tatplanungen rekonstruieren. Der Anteil dieser Passagen
       ist zu hoch.
       
       Ob sich in der von Reutter kritisierten Rechtsprechung etwas tut, kann man
       in der kommenden Woche überprüfen. Für den 17. März ist das Urteil zu einem
       auch von Reutter aufgegriffenen Molotowcocktailanschlag auf eine
       Asylbewerberunterkunft im niedersächsischen Salzhemmendorf angekündigt. Die
       Angeklagten haben zwar gestanden, aber ihre Argumentation klingt allzu
       vertraut: Sie hätten nicht aus Fremdenhass gehandelt. Der Grund für die Tat
       sei übermäßiger Alkoholkonsum gewesen.
       
       9 Mar 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.terror-von-rechts.de
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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