# taz.de -- NSU-Prozess in München: Zschäpes neuer Befangenheitsantrag
       
       > Beate Zschäpe stellt erneut einen Befangenheitsantrag gegen den
       > Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Er sei ihr gegenüber „nicht mehr
       > unparteiisch“.
       
 (IMG) Bild: Götzl verweigere Zschäpe den Anwalt ihres Vertrauens, schreibt die Angeklagte.
       
       München dpa | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat erneut
       einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Münchner
       NSU-Prozess, Manfred Götzl, gestellt. In ihrem am Mittwoch verfassten
       dreiseitigen handgeschriebenen Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr
       „faktisch den Anwalt meines Vertrauens“. Daraus könne sie nur folgern, dass
       Götzl ihr gegenüber „nicht mehr unparteiisch“ sei. Das Schreiben liegt der
       Deutschen Presse-Agentur vor. Zschäpe sitzt in der JVA München-Stadelheim
       in Untersuchungshaft.
       
       Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Ende vergangener Woche [1][einen
       Antrag Zschäpes abgelehnt], in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts
       Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt. Borchert ist derzeit als
       Wahlverteidiger tätig und wird nicht vom Staat bezahlt. Borcherts
       Kanzleipartner Mathias Grasel ist seit Sommer 2015 vierter
       Pflichtverteidiger Zschäpes. Mit ihren drei anderen Pflichtverteidigern
       Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hat sich Zschäpe über die
       Frage ihres Aussageverhaltens zerstritten.
       
       Das Gericht forderte die Prozessparteien auf, zu Zschäpes neuem
       Befangenheitsantrag bis Freitag Stellung zu nehmen. Damit kann der
       NSU-Prozess voraussichtlich planmäßig kommende Woche weitergehen.
       
       Zschäpe muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei
       Sprengstoffanschlägen verantworten, die dem NSU zugeschrieben werden. Opfer
       waren fast durchweg griechisch- und türkischstämmige Gewerbetreibende.
       
       11 Feb 2016
       
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