# taz.de -- Befangenheitsantrag im NSU-Prozess: Wohllebens Antrag „unbegründet“
       
       > Der mutmaßliche NSU-Unterstützer stellte einen Befangenheitsantrag gegen
       > Richter Götzl. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag nun ab.
       
 (IMG) Bild: Antrag gescheitert: Ralf Wohlleben beim NSU-Prozess.
       
       München dpa | Im Münchner NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht einen
       Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Terrorunterstützers Ralf Wohlleben
       gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt.
       
       Wohllebens Antrag sei „unbegründet“, urteilten drei andere Richter des
       Münchner Staatsschutzsenats, vor dem sich Wohlleben seit bald drei Jahren
       verantworten muss. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die einzige
       Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe.
       
       Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die „Ceska“-Pistole
       beschafft, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen
       Motiven neun Menschen erschossen haben sollen.
       
       In ihrer Begründung schreiben die Richter, ihr Kollege Götzl habe in einem
       Wortgefecht mit einem der Verteidiger Wohllebens keineswegs dessen
       „rechtliches Gehör“ eingeschränkt. Diesen Vorwurf hatte Wohlleben erhoben.
       Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur
       vor.
       
       28 Jan 2016
       
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