# taz.de -- Kommentar Notstand in Frankreich: Auf dem Weg zum Polizeistaat
       
       > Die Klage französischer Menschenrechtler gegen die Notstandsgesetze ist
       > gescheitert. Wahrscheinlich war sie sogar kontraproduktiv.
       
 (IMG) Bild: Die Staatsführung will die verhängten Notstandsgesetze noch verschärfen.
       
       PARIS taz | Vielleicht war es naiv von der Französischen Menschenrechtsliga
       LDH, ausgerechnet vom Conseil d‘Etat, dem obersten Verwaltungsgericht des
       Landes, ein Veto gegen die Notstandsgesetze zu erwarten. Diese Instanz muss
       ja nur prüfen, ob die Gesetze von den Behörden korrekt angewandt worden
       sind. Ihre Aufgabe ist es nicht, über die Effizienz einer Politik oder über
       die Nebenfolgen für die Bürger zu urteilen.
       
       Wie also zu erwarten war, hat es das Pariser Gericht am Mittwoch abgelehnt,
       den Notstand aufzuheben. Letztlich wirkt die Klage der LDH sogar
       kontraproduktiv. Der Entscheid der Richter, die Beschwerde abzulehnen,
       stärkt der Regierung den Rücken, wo doch die Staatsführung diese nach den
       Attentaten vom 13. November verhängten Notstandsgesetze noch verschärfen
       und in der Verfassung verankern will.
       
       Und ohne dazu eigentlich kompetent zu sein, haben die Verwaltungsrichter in
       ihrem Entscheid der Regierung gleich auch noch bescheinigt: „Die
       unmittelbare Bedrohung, welche den Notstand rechtfertigte, ist in
       Anbetracht der anhaltenden terroristischen Gefahr und den Attentatsrisiken
       nicht verschwunden.“
       
       Der Conseil d‘Etat war also die falsche Adresse. Aber an wen sonst hätten
       sich die Bürgerrechtler in ihrer Verzweiflung über die Einschränkung der
       Freiheit im Namen der Terrorbekämpfung noch wenden können? Es bleibt der
       Appell von Richterverbänden, Gewerkschaften und einer Handvoll
       Intellektueller, die unter anderem zu einer Kundgebung am Samstag
       aufrufen... sofern diese nicht unter Berufung auf den Notstand verboten
       wird! Im Urteil wird auch gesagt, der Präsident selbst könne ja jederzeit
       den Notstand beenden.
       
       Man möchte den guten Absichten von Hollande ja gern Glauben schenken. Über
       die unmittelbare Bedrohung durch Terroristen hinaus muss aber bedacht
       werden, was aus diesem polizeilichen Instrumentarium einer im Grundgesetz
       festgeschriebenen Sicherheitspolitik werden könnte, wenn es in falsche
       Hände gerät: Hausdurchsuchungen ohne Richterbefehl bei Tag und bei Nacht,
       auf Verdacht hin angeordneten Hausarrest mit Polizeikontrolle drei Mal pro
       Tag, Demonstrations- und Versammlungsverbote à la discrétion des
       Innenministeriums und ungehinderte Überwachung – welcher Polizeistaat hätte
       nicht davon geträumt?
       
       28 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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