# taz.de -- Urteil des Verwaltungsgerichts: Jagdverband ist kein Tierschutzverein
       
       > Das NRW-Umweltministerium hatte sich geweigert, den Jägern ein Klagerecht
       > in Tierschutzfragen zuzusprechen. Der Protest dagegen kam vor Gericht
       > nicht durch.
       
 (IMG) Bild: Streitbare Gesellen: Jäger in Nordrhein-Westfalen.
       
       Gelsenkirchen dpa | Der Landesjagdverband erhält auch weiterhin kein
       Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht
       Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die
       Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele
       des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe,
       hieß es in der mündlichen Begründung.
       
       Die Jäger hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem das
       Umweltministerium einen Antrag auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das
       Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinen“ abgelehnt
       hatte.
       
       Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten
       Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere
       notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine
       Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht.
       Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund.
       
       Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der
       Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern
       gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung
       aufgeführt habe. Der Jagdverband dagegen sieht sich als „Treuhänder der
       frei lebenden Tierwelt“. Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs-
       und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch
       stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.
       
       Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich
       Berufung einlegen werde.
       
       17 Dec 2015
       
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