# taz.de -- NRW-Jäger wollen Tierschützer sein: Jagd auf „grüne Arroganz“
       
       > Hoffnung auf Waidmannsheil: Der NRW-Jagdverband klagt gegen das grüne
       > Landesumweltministerium auf Anerkennung als Tierschutzverband.
       
 (IMG) Bild: Das Katzenabschuss-Verbot erhitzt die Gemüter in NRW.
       
       Köln taz | „Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein
       Wild“, besagt ein alter Spruch. Die sogenannte Waidgerechtigkeit ist im
       Bundesjagdgesetz festgeschrieben. So hat der Jäger darauf zu achten, dass
       er nicht zu viel und nicht zu wenig Wild abschießt, kurz: dass er den
       Lebensraum der Tiere erhält.
       
       Ob Waidgerechtigkeit auch Tierschutz ist, das wird am Donnerstag das
       Gelsenkirchener Verwaltungsgericht beschäftigen. Denn die Jäger in
       Nordrhein-Westfalen wollen als Tierschützer anerkannt werden – ein
       bundesweit einmaliger Vorstoß.
       
       Das grün geführte Landesumweltministerium hatte den Antrag des
       nordrhein-westfälischen Landesjagdverbands bereits Anfang des Jahres
       abgelehnt und auf eines der Hauptkriterien für eine Anerkennung verwiesen.
       Demnach muss ein Verband überwiegend die Ziele des Tierschutzes fördern,
       und das sei beim Landesjagdverband nicht der Fall, erklärte das Ministerium
       am Mittwoch.
       
       Offensichtlich wolle der grüne Landesumweltminister Johannes Remmel nur
       solche Organisationen anerkennen, „die mindestens 150-prozentig ins enge
       Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen“, empört sich
       LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg. Er beklagt „einen Mangel an
       Respekt“. Der Justiziar des Verbands spricht gar von „staatlicher Willkür“.
       
       ## Das bundesweit umfangreichste Gesetz
       
       Die Kriterien für die Anerkennung als Tierschutzverband sind hoch, seit
       2013 das Gesetz über das „Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für
       Tierschutzvereine“ beschlossen wurde. Es ist das bundesweit umfangreichste
       Gesetz seiner Art und stärkt die Einflussmöglichkeiten der Tierschützer.
       Diese können erstmals vor Gericht als Sachwalter der Tiere auftreten und
       beispielsweise gegen die Kürzung von Hühnerschnäbeln oder gegen den Bau von
       Stallanlagen klagen.
       
       „Da müssen Sie schon etwas vorweisen können, um aufgenommen zu werden“, so
       Ministeriumssprecher Wilhelm Deitermann. Acht Vereine sind bislang
       anerkannt, darunter der Deutsche Tierschutzbund und Animal Rights Watch.
       
       Die Klage heizt die Feindschaft zwischen Waidmännern und Umweltminister
       weiter an. Entzündet hatte sich der Streit am neuen Landesjagdgesetz, das
       im Juli in Kraft trat. Es sieht einen im bundesweiten Vergleich
       weitreichenden Tierschutz vor, verbietet unter anderem bleihaltige Munition
       und die Jagd mit Totschlagfallen. Die Waidmänner geißeln die Reform als
       „grüne Arroganz“ und sehen ihre „Freiheitsrechte“ bedroht, zu Tausenden
       protestierten sie vor dem Düsseldorfer Landtag.
       
       Besonders das Katzenabschuss-Verbot erhitzt die Gemüter. Frei wildernde
       Katzen konnten bislang geschossen werden, die Jäger sehen in ihnen eine
       Gefahr für Vögel und andere Kleintiere in den Wäldern, außerdem warnen sie
       vor einer Katzenplage. [1][Remmel verbot dennoch den Abschuss im Mai].
       
       ## Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
       
       Ende Oktober legte er [2][eine „Katzenabschuss“-Bilanz] vor: Allein im
       Jagdjahr 2014/15 haben Jäger in Nordrhein-Westfalen mehr als 7.300 Katzen
       abgeschossen.
       
       Unterliegen die Jäger am Donnerstag vor dem Gelsenkirchener
       Verwaltungsgericht, können sie in nächster Instanz beim
       Oberverwaltungsgericht Münster klagen.
       
       Das dürfte sich hinziehen, allein ein Jahr lang war die Klage in
       Gelsenkirchen anhängig. Da kommt einem erneut ein alter Waidmannsspruch in
       den Sinn: „Die meiste Zeit seines Lebens wartet der Jäger doch vergebens.“
       
       17 Dec 2015
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudia Hennen
       
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