# taz.de -- Kinderschutzgesetz wird reformiert: Mehr Hilfe für gefährdete Familien
       
       > Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Kinderschutz
       > verbessern. Kinder sollen einen eigenen Ombudsmann bekommen.
       
 (IMG) Bild: Nach der Geburt kommt die stressige Zeit. Familienhebammen sollen helfen.
       
       BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten, die das SZ-Magazin diese
       Woche erzählt. Das Jugendamt reißt darin Familien auseinander, ordnet
       willkürlich Kinder einem Elternteil zu oder bringt sie grundlos ins Heim.
       Es wirkt wie der Hort der Inkompetenz.
       
       Nüchtern betrachtet sind diese Geschichten natürlich hochsubjektiv, niemand
       hat nachrecherchiert, ob die betreffenden Jugendämter nicht doch ein paar
       gute Gründe für ihr Handeln hatten. Und erinnert man sich an die Fälle
       verwahrloster, verhungerter, ermordeter Kinder, die vor einigen Jahren die
       Schlagzeilen beherrschten, dann gibt es gute Gründe, viele Familien genau
       anzusehen – und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.
       
       Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Evaluationsbericht zum
       Bundeskinderschutzgesetz, das in der Folge der vielen Misshandlungsfälle
       2012 in Kraft trat. Ziel war, die Menschen, die mit einem gefährdeten Kind
       zu tun haben, zu vernetzen und Familien mehr Unterstützung zukommen zu
       lassen. Die Evaluation fiel einigermaßen positiv aus – aber, so betonte
       SPD-Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Berichts,
       „es reicht nicht aus“. Sie wird das Gesetz nächstes Jahr novellieren.
       
       Vor allem will Schwesig das System der sogenannten Familienhebammen –
       bisher nur ein Modellprojekt – verstetigen, indem sie die Finanzierung über
       einen Fonds ermöglicht. Familienhebammen begleiten junge gefährdete
       Familien im schwierigen ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes.
       
       Heikel ist das Vorhaben, die Elternrechte zu beschneiden, wenn ein Kind
       mehrere Jahre in einer Pflegefamilie verbracht hat. Bisher haben die
       Gerichte regelmäßig angeordnet, dass solche Kinder ihren Eltern
       zurückgegeben werden, wenn deren Situation sich verbessert hat. Schwesig
       will das ändern: „Wenn ein Kind schon acht Jahre in einer Pflegefamilie
       lebt, dann gehen solche Rückführungen oft nicht gut aus. Dann wäre es
       besser, zu schauen, was für das Kind gerade am besten ist.“ Es könne ja
       trotzdem eine Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufbauen.
       
       Man ahnt, welche abermals herzzerreißenden Geschichten von Eltern, die ihre
       Kinder nicht zurückbekommen, dieses Vorhaben ergeben wird. Aber die
       Jugendämter stehen in dieser Spannung, zu entscheiden, ab wann eine Familie
       zur Gefahr für ein Kind wird. Vielleicht ist eine weitere Neuerung, die
       Schwesig will, dabei hilfreich: Kinder sollen eine eigene Ombudsstelle
       bekommen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.
       
       17 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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