# taz.de -- Urteil im Prozess gegen Lea-Sophies Eltern: 11 Jahre und 9 Monate wegen Mord
       
       > Stefan T. und Nicole G. haben ihre fünfjährige Tochter verhungern lassen
       > - jetzt sind sie wegen Mordes verurteilt. Eine mögliche Mitschuld von
       > Jugendamtsmitarbeitern ist noch ungeklärt.
       
 (IMG) Bild: Akten der Staatsanwaltschaft zum Fall der verhungerten Lea-Sophie.
       
       SCHWERIN taz Die Eltern der verhungerten Lea-Sophie sind zu Haftstrafen von
       jeweils elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht
       Schwerin wertete das Nichtstun von Nicole G. und Stefan T als Mord und
       Misshandlung Schutzbefohlener. Die Persönlichkeitsstörungen der Angeklagten
       änderten nichts an deren Schuldfähigkeit. Die fünfjährige Lea-Sophie war am
       20. November 2007 in ein Krankenhaus eingeliefert worden und gestorben. Die
       Eltern hatten den Notarzt gerufen, nachdem sie ihr Kind leblos in seinem
       Stühlchen gefunden hatten. Lea-Sophie wog zur Zeit ihrer Einlieferung mit
       7,4 Kilogramm ein Drittel des Normalgewichts. Ihr Körper war mit Kot
       beschmiert und an einigen Stellen durchgelegen bis auf die Knochen. Ihr
       Gesicht war greisenhaft eingefallen, selbst ihr Herz wog nur noch 38 Gramm
       statt 100 Gramm wie bei einem gesunden Kind. "Der Point of no return war am
       20. November 2007 bereits um mindestens drei Tage überschritten", stellte
       der vorsitzende Richter Robert Piepel fest. Piepel ging bei seiner
       Urteilsbegründung von einer vorsätzlichen Tat aus und berief sich dabei auf
       das Geständnis der beiden Angeklagten. Sie habe gewusst dass sie wegen
       Lea-Sophies Weigerung, Nahrung anzunehmen, Hilfe hätte holen sollen,
       zitierte der Richter Nicole G.. Sie habe aber Angst davor gehabt, dass sich
       jemand einmische und "einfach alles weitergemacht". Stefan T. Hatte
       ausgesagt, er habe vor dem Zustand des Kindes "die Augen verschlossen".
       Beide Eltern hätten angegeben, ihnen sei zwei Wochen vor dem Tod
       Lea-Sophies klar geworden, dass ihr Kind sterben könne. Diese Aussage
       erschien dem Gericht glaubwürdig, zumal das Kind am 30. September 2007 noch
       zwölf Kilo gewogen habe - genausoviel wie im März 2007 - und somit noch
       nicht von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen gewesen sei. Das Gericht
       verneinte, dass die Tat grausam gewesen sei, denn das in seinen letzten
       Wochen dahin dämmernde Kind habe sein Leiden wahrscheinlich nicht bewusst
       erlebt. Die Eltern hätten allerdings aus niedrigen Beweggründen gehandelt,
       weshalb ihre Tat als Mord zu bewerten sei. "Hilfe, die leicht zu erlangen
       gewesen wäre, haben die Angeklagten ihrer Tochter schlicht verweigert",
       sagte Piepel. Damit hätten sie "ein moralisches Grundgesetz gebrochen".
       Nicole G. und Stefan T hätten sich für den schrecklichen Zustand ihrer
       Tochter geschämt und befürchtet, der Staat würde ihnen ihren das Kind und
       dessen kleinen Bruder Justin wegnehmen. Dass sich Stefan T darauf verlassen
       habe, dass sich seine Freundin um Lea-Sophie kümmere, entlaste ihn nicht.
       Der arbeitslose T saß zu Hause vor Videospielen und dem Fernseher und
       überließ seiner Freundin den Haushalt. Nicole G. habe sich von Lea-Sophie
       abgewiesen gefühlt, als das Mädchen negativ auf die Geburt ihres kleinen
       Bruders reagierte. Das habe sie nicht mit ihrem Idealbild von sich als
       Mutter vereinbaren können. Trotzdem sei sie wie ihr Freund in der Lage
       gewesen, ihr Handeln willensmäßig zu steuern. Eine lebenslange Strafe
       sprach das Gericht nicht aus, weil "die reinste Form einer
       Unterlassungstat" vorliege. Es blieb aber im oberen Bereich des
       Strafrahmens von drei bis 15 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine
       Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Als strafmildernd
       berücksichtigte das Gericht die Geständnisse und die Reue der Angeklagten,
       den Rettungsversuch und die besondere Schwere der Haft für die jungen
       Täter, die mit dem Makel der Kindsmörder behaftet seien. Das Verhalten des
       Schweriner Jugendamtes, dem im Zusammenhang mit dem Fall heftige Vorwürfe
       gemacht wurden, berücksichtigte das Gericht nicht. Der zuständige
       Sozialdezernent wurde versetzt. Untersuchungsausschuss im Landtag??? Bei
       einem Besuch der Familie nach einem anonymen Hinweis wenige Wochen vor
       Lea-Sophies Tod hatten sich Jugendamtsmitarbeiter mit dem Anblick des wohl
       genährten Justin zufrieden gegeben. Bis zum 30. September 2007 sei es
       Lea-Sophie sei es Lea-Sophie gut gegangen, sagte Richter Piepel. Ab dem 1.
       Oktober habe es keine Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben.
       Im übrigen seien in erster Linie die Eltern für das Wohl ihres Kindes
       verantwortlich - "auch wenn man in den vergangenen Wochen den Eindruck
       haben konnte, das Jugendamt sitze auf der Anklagebank", wie der Richter
       sagte. Eine Revision des Urteils ist möglich.
       
       16 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kinderschutz
       
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