# taz.de -- Jugendamt: Bei Widerspruch ... Sorgerecht futsch?
       
       > Weil sie nicht zur Schule ging, kam eine 14-Jährige ins geschlossene
       > Mädchenheim. Den Eltern droht nun der Entzug des Sorgerechts.
       
 (IMG) Bild: Malerisch, aber weit weg von Göttingen: Gauting am Starnberger See
       
       HAMBURG taz | Um in ein geschlossenes Heim zu kommen, braucht es manchmal
       gar nicht viel, das zeigt der Fall der 14-jährigen Alicia* aus einem
       kleinen Ort nahe Göttingen. Seit zwei Jahren geht sie nicht mehr regelmäßig
       zur Schule. Ihr Vater Stefan K., bei dem sie wohnt, wusste bald nicht mehr
       weiter und bat beim Jugendamt um Hilfe. „Lange Zeit haben die nichts
       gemacht“, sagt er. Doch dann nahm die Sache Fahrt auf. Ende September, so
       liest es sich im Gerichtsbeschluss, beantragen die Kindeseltern beim
       Familiengericht, für ihre Tochter die geschlossene Unterbringung zu
       genehmigen. Sie wussten noch nicht, was das bedeuten kann.
       
       Am Morgen des 17. November um 8 Uhr früh besteigt Alicia einen ICE in
       Richtung Süden. Erst jetzt erfahren die Eltern von der Mitarbeiterin des
       Jugendamts, dass ihre Tochter ins bayerische Mädchenheim Gauting kommt. „Es
       hieß immer, es sei eine Jugendeinrichtung in Essen“, sagt Stefan K. Zuhause
       machen die Eltern sich im Internet kundig und sind erschrocken. „In einen
       Kinderknast mit hohen Mauern drum sollte meine Tochter nicht kommen“, sagt
       der 41-jährige. „So habe ich mir das nicht vorstellt.“
       
       Die getrennt lebende Mutter Beata C. war sowieso gegen die Heim-Lösung und
       wollte lieber eine ambulante Erziehungshilfe oder eine Wochengruppe für
       ihre Tochter. Bisher kam das Mädchen regelmäßig am Nachmittag in ihre
       Wohnung und spielte mit ihrer kleinen Halbschwester, die sie sehr liebt.
       „Sie hat halt die Macke mit dem Schwänzen und ist faul“, sagt Beata C. „Und
       sie will nicht an ihre alte Schule – warum, damit rückt sie nicht so
       richtig raus“. Doch psychisch krank sei ihre Tochter nicht.
       
       Auch das psychiatrische Gutachten fürs Gericht bescheinigt dem Mädchen,
       keine psychische Störung zu haben. Ihr Fernbleiben von der Schule sei durch
       „Lust-Unlustgründe“ bestimmt. Der Arzt empfiehlt zwar eine
       freiheitsentziehende Maßnahme von zwei Jahren, gibt aber zu bedenken, dass
       ein geschlossenes Heim das Risiko bergen könnte, dass das Mädchen aufgrund
       des negativen Einflusses ihrer dortigen Altersgenossinnen in ihrer
       dissozialen Haltung gestärkt werden könnte. Möglicherweise sei
       Erlebnispädagogik eine Alternative.
       
       Nach wenigen Tagen kommen Briefe von Alicia. Vier Wochen lang darf es nur
       Briefkontakt geben, dann erst ein Telefonat. „Ich hab Angst!“, schreibt
       sie. „Ich will wieder nach Hause! Ich halte es ohne euch nicht aus! Ich
       will hier raus!“
       
       Die Eltern tun, was ihr Recht ist. Sie setzten am 19. November ein
       Schreiben an das Jugendamt auf, in dem sie „mit sofortiger Wirkung
       Widerspruch“ gegen die Unterbringung von Alicia in Gauting einlegen. Denn
       ihre Tochter sei nicht krank und gehöre nicht in dieses Heim. Außerdem
       bemühen sich die mittellosen Eltern bei Gericht um einen
       „Berechtigungsschein“ für einen Anwalt, blitzen aber ab. „Die haben gesagt,
       wir sollen mit dem Jugendamt reden“, berichtet Beata C. Doch die
       Sachbearbeiterin im Jugendamt gehe seither nicht mehr ans Telefon.
       
       Und dann kommt noch ein Brief vom Gericht: eine Ladung der Eltern für dem
       7. Dezember. Beata C. befürchtet nun, es passiere, was die Dame vom
       Jugendamt schon vorher angedroht habe. „Wenn wir nicht zustimmen zum
       geschlossen Heim, entziehen sie uns das Sorgerecht“.
       
       „Es ist damit zu rechnen, dass die Eltern jetzt stark unter Druck gesetzt
       werden“, sagt der Hamburger Familienanwalt Rudolf von Bracken. Eltern
       würden häufig nicht über ihre Rechte informiert. Aber nur sie könnten eine
       geschlossene Unterbringung beantragen und sie könnten sie beenden. Das
       Gericht erteile nur die Erlaubnis für diesen Schritt. Ab dem Moment, in dem
       die Eltern den Widerspruch einlegten, sei Alicias Unterbringung in Gauting
       heikel. „Das Jugendamt kann das nur fortführen, wenn ihm das
       Familiengericht das Sorgerecht überträgt“, sagt von Bracken. „Dafür muss es
       sofort einen Eilantrag auf Entzug des Sorgerechts gegen die Eltern
       stellen.“ Und den müsse das Gericht eigenständig darauf überprüfen, ob die
       Aufhebung der Unterbringung „eine akute, erhebliche Kindeswohlgefährdung
       bedeutet“.
       
       Der Hamburger Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer hält Freiheitsentziehung
       bei Schulverweigerung für „weder geeignet noch akzeptabel“ – zumal es viel
       geeignetere Programme gebe. Auch von Bracken findet die Unterbringung
       „unverhältnismäßig“. Wenn die Eltern diese nun unterbänden, weil sie
       fänden, dass sie ihrem Kind nicht helfe, zeigten sie durchaus, dass sie
       erziehungsfähig seien.
       
       Der Landkreis Göttingen wollte Fragen der taz zu dem Fall aus Gründen des
       Personenschutzes nicht beantworten. Ein Ziel der Jugendhilfe sei es,
       Maßnahmen einvernehmlich durchzuführen. „Das ist in diesem Fall gelungen“,
       sagte Sprecher Ulrich Lottmann. Eine öffentliche Darlegung gefährde diesen
       Erfolg, da sich die Sache in einer „sehr sensiblen Phase“ befinde.
       
       Immerhin haben Beata C. und Stefan K. nun doch noch herausgefunden, dass
       ihnen die Kostenübernahme für juristischen Beistand zusteht. Und sie haben
       auf die Schnelle eine Anwältin gefunden.
       
       6 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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