# taz.de -- Grundsatzurteil in Gelsenkirchen: Nazis müssen draußen bleiben
       
       > Städte dürfen Rechtsextreme von Bürgerdialogen ausschließen. Das hat das
       > Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beschlossen.
       
 (IMG) Bild: In Zukunft heißt es für Nazis: „Ich muss draußen warten“.
       
       Berlin taz | Städte dürfen Rechtsradikale von öffentlichen Veranstaltungen
       ausschließen, wenn ein privater Eigentümer der Veranstaltungsräume dies zur
       Bedingung macht. Das besagt zumindest ein Urteil des Verwaltungsgerichts
       Gelsenkirchen. Im konkreten Fall hatte der Rechtsextremist Michael Brück
       gegen ein solches Hausverbot bei einem Bürgerdialog in Dortmund geklagt und
       ist vor Gericht gescheitert.
       
       Am 18. Juni 2012 wollte Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD)
       mit Bürgern in den Räumen der katholischen St.-Barbara-Gemeinde im
       Stadtteil Dorstfeld zusammenkommen, um mit ihnen über Rechtsextremismus zu
       sprechen. Damit hat Dorstfeld ein Problem. Der Arbeiterbezirk im Westen der
       Dortmunder Innenstadt gilt als Neonazi-Hochburg. Seit Mitte der 2000er
       haben sich vermehrt Rechtsextreme aus der Szene der „Autonomen
       Nationalisten“ in dem Stadtteil angesiedelt.
       
       Zu ihnen gehört Michael Brück, eine der Führungsfiguren des 2012 verbotenen
       „Nationalen Widerstands Dortmund“. Er sitzt heute für die Partei „Die
       Rechte“ im Dortmunder Stadtrat. Er wollte an der Versammlung teilnehmen.
       Brück hatte allerdings kaum Platz genommen, als ihn der
       Veranstaltungsleiter und zwei Polizisten schon wieder des Raumes verwiesen.
       Die Kirchengemeinde hatte es zur Auflage gemacht, dass keine Rechtsextremen
       an der Veranstaltung teilnehmen.
       
       Brück wollte das nicht auf sich sitzen lassen, verwies auf sein Grundrecht
       auf Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung und rief seine Kameraden zu einer
       spontanen Protestkundgebung vor dem Versammlungsraum zusammen. Anschließend
       klagte er – allerdings ohne Erfolg.
       
       Wie ein Gerichtssprecher der taz mitteilte, habe es sich um eine
       Veranstaltung in privaten Räumen gehandelt. Damit sei die Stadt Dortmund an
       die Auflagen des Eigentümers gebunden. Das Hausverbot war also rechtens.
       
       Anwalt Johannes Eisenberg, der die Stadt Dortmund in dem Fall vertrat,
       sieht in dem Urteil eine Möglichkeit für andere Kommunen und Gruppen,
       Rechtsextreme über den Umweg privater Vermieter von ihren Versammlungen
       fernzuhalten – solange sie damit nicht gezielt Grundrechte umgehen wollen.
       
       Ob Brück gegen das Urteil vorgehen will, ist nicht bekannt. Seine Anwältin
       hat ein Gespräch mit der taz abgelehnt.
       
       18 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ronny Müller
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Nazis
 (DIR) Dortmund
 (DIR) Urteil
 (DIR) Rechtstextreme
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Fritz Bauer
 (DIR) Hamburger Kunsthalle
 (DIR) Dortmund
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Nach Angriff von Rechtsextremen: Razzien in NRW und Niedersachsen
       
       Rechtsextreme haben in der Silvesternacht Dortmunder Polizisten
       angegriffen. Jetzt haben Beamte deshalb mehrere Wohnungen durchsucht.
       
 (DIR) Briefe von Fritz Bauer: Der einsame Nazijäger
       
       Dokumente voller Verzweiflung und Hoffnung im Kampf gegen Altnazis: der
       Briefwechsel zwischen Staatsanwalt Fritz Bauer und Thomas Harlan.
       
 (DIR) Emil-Nolde-Ausstellung in Hamburg: Nazi, von Nazis verfolgt
       
       Einst verbrachte Emil Nolde einige Wochen in Hamburg und tauchte hier in
       das Hafenleben ein. Die Hamburger Kunsthalle betrachtet nun die lokale
       Rezeptionsgeschichte.
       
 (DIR) Bedrohter Journalist über Rechte: „Ich bin kein Einzelfall“
       
       Der Dortmunder Journalist Peter Bandermann wird von Rechtsextremen bedroht.
       Er sagt, man könne nicht so tun, als gäbe es kein Naziproblem in der Stadt.