# taz.de -- Protest gegen Vergabeverfahren: City-Hof kommt in die Bürgerschaft
       
       > Nach vielfachem Protest wird der Streit um den Abriss oder Neubau der
       > City-Hochhäuser am Klosterwall jetzt wohl im Stadtparlament ausgetragen.
       
 (IMG) Bild: Ist die Moderne noch zu retten? City-Hof in der Hamburger Innenstadt.
       
       HAMBURG taz | Der Streit über einen Abriss oder Neubau der City-Höfe am
       Klosterwall wird wohl in die Bürgerschaft getragen. In der Kommission für
       Bodenordnung dürften sich genügend Bürgerschaftsabgeordnete finden, die
       sich für eine Überweisung aussprechen.
       
       Eine Beratung in der Bürgerschaft würde zumindest einem Teil der Kritik am
       jetzigen Verfahren beschwichtigen, denn dieser stört sich an dessen
       angeblicher Intransparenz. Vertreter der Architektenschaft und des
       Denkmalschutzes hatten dem Senat vorgeworfen, einer inhaltlichen Diskussion
       auszuweichen und mit juristischen Winkelzügen den Abriss eines
       denkmalgeschützten Ensembles durchsetzen zu wollen.
       
       Bei dem Bieterverfahren für die City-Höfe waren im Mai noch drei Bewerber
       übrig geblieben: Zwei schlugen den Abriss vor, die Firma Matrix ein von dem
       Architekten Volkwin Marg erstelltes Erhaltungskonzept. Letzteres hat die
       Finanzbehörde abgelehnt, weil Matrix sein Angebot mit Vorbehalten versehen
       habe.
       
       Marg wirft der Finanzbehörde vor, dass sie nach der Abgabe des finalen
       Angebots neue Bedingungen nachgeschoben habe. Demnach hätte Matrix aber
       binnen einen Jahres einen genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen müssen.
       
       „Ein kompletter Bauantrag kostet ein paar Millionen“, sagt Marg. Dabei
       sollte die Stadt aber noch drei Jahre lang von dem Vertrag zurücktreten
       können – für Marg ein unannehmbares Risiko. Für die abrisswilligen Bieter
       sei diese Frist kein Problem, weil sie zunächst einen Wettbewerb ausloben
       müssten und gar nicht detailliert planten.
       
       Matrix habe um einen Besprechungstermin gebeten, den die Stadt verweigert
       habe. Der Bieter habe den Vertrag deshalb zwar unterzeichnet, aber mit
       einem Appendix zu klärender Fragen versehen. Die Stadt sehe das als
       formalen Fehler. „Mit diesem Argument verstößt die Stadt gegen ihre eigenes
       Denkmalschutzgesetz“, ärgert sich Marg. Denn dieses erlaube einen Abriss
       nur, wenn die Erhaltung und der Betrieb eines Gebäudes wirtschaftlich
       unmöglich sei. Das Matrix-Angebot beweise aber das Gegenteil. Die Firma
       habe Einspruch erhoben.
       
       Die Finanzbehörde verweist darauf, dass alle Bewerber die gleichen
       Vertragsbedingungen gehabt hätten. „Mit offenen Vertragslagen, die teure
       Nachverhandlungen mit sich bringen, hat die Stadt in der Vergangenheit
       schlechte Erfahrungen gemacht“, sagt Sprecher Daniel Stricker.
       
       „In der Ausschreibung schon war ein Konstruktionsfehler, indem man Erhalt
       und Abriss zusammengefasst hat“, kritisiert Olaf Duge,
       Bürgerschaftsabgeordneter der Grünen. Unter dem Gesichtspunkt des
       Denkmalschutzes halte er einen Abriss für „ausgesprochen bedenklich“. Über
       diese Frage müsse politisch entschieden werden.
       
       Sein Koalitionskollege Dirk Kienscherf von der SPD dagegen findet es
       überraschend, dass im Verfahren eine Erhaltung überhaupt erwogen wurde. „In
       Mitte ging jeder davon aus, dass das Ding abgerissen wird“, sagt er.
       
       Wenn das Bieterverfahren nicht korrekt gelaufen sein solle, gehe er davon
       aus, dass Matrix klage.
       
       12 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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