# taz.de -- Regulierter Verkauf von Cannabis: Es war nur blauer Dunst
       
       > In Friedrichshain-Kreuzberg wird es keine Coffeeshops geben. Das
       > Bundesinstitut für Arzneimittel weist einen Antrag des Bezirksamts
       > zurück.
       
 (IMG) Bild: Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) und Suchthilfekoordinator Horst-Dietrich Elvers im Rathaus.
       
       Wenn sie enttäuscht war, dann ließ sich Monika Herrmann das zumindest nicht
       anmerken. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
       hat den Antrag des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg auf Einrichtung von
       legalen Cannabis-Verkaufsstellen abgewiesen. Am Montag um 9.07 Uhr war der
       lang erwartete Bescheid im Büro der grünen Bezirksbürgermeisterin
       eingegangen. Eine Stunde später traten Herrmann und der Koordinator des
       Projekts, Horst-Dietrich Elvers, vor die Presse. „Schade“, sagte Herrmann.
       Es klang fast trotzig. Das Projekt sei damit aber nicht tot: „Der Weg ist
       das Ziel“.
       
       Sechs Seiten umfasst der Ablehnungsbescheid. Das Bundesinstitut erklärt
       sich darin für nicht zuständig und verweist den Bezirk an den Gesetzgeber.
       Auch wenn Herrmann und ihre Kollegen die Möglichkeit haben, binnen vier
       Wochen Widerspruch einzulegen – das Vorhaben, vier Cannabis-Fachgeschäfte
       in Friedrichshain-Kreuzberg aufzumachen, ist damit in weite Ferne gerückt.
       
       Alle erwachsenen Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks sollten monatlich
       bis zu 60 Gramm Marihuana erwerben können. Oberste Priorität des Antrags,
       der aus der Feder von Suchthilfekoordinator Elvers stammt, hat der
       Gesundheits- und Jugendschutz: „Unser Ziel war nicht Kifferland Kreuzberg“,
       betonte Herrmann am Montag vor der Presse. „Wir wollen den Jugendschutz
       verbessern“. Ziel der kontrollierten Abgabe sollte sein, dem Schwarzmarkt
       die Basis zu entziehen und unter 18-Jährigen den Zugang zur Droge zu
       erschweren. Zudem sollte das Marihuana möglichst regional, biologisch und
       Co2-arm erzeugt werden.
       
       Diesen Plänen hat das Bundesinstitut nun mit dem Hinweis, nicht zuständig
       zu sein, einen Riegel vorgeschoben. Begründet wird das so: Der Verkauf von
       Cannabis zu Genusszwecken sei mit „dem Schutzzweck“ des bestehenden
       Betäubungsmittelgesetzes nicht vereinbar. Aufgabe des Gesetzes sei es
       vielmehr, einen Betäubungsmittelmissbrauch zu unterbinden, sofern dieser
       nicht notwendig medizinisch indiziert sei. Ergo: Das Bundesamt würde seine
       Kompetenzen überschreiten, wenn es das Betäubungsmittelgesetz anders
       auslegen würde. „Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen
       im Verlauf einer gesellschaftlichen Entwicklung tatsächlich verändert
       haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderung Rechnung
       zu tragen“, heißt es wörtlich.
       
       Im Widerspruch dazu steht, dass sich das Bundesinstitut trotzdem inhaltlich
       mit dem Antrag des Bezirks auseinandersetzt. Allerdings geschieht das nur
       selektiv. So wird zum Beispiel moniert, dass die kontrollierte Abgabe
       „Unbedenklichkeit suggeriert, die das Betäubungsmittel nicht hat“. Auch an
       der Sicherheit und Kontrolle der Cannabisabgabe werden Zweifel angemeldet.
       Um zu vermeiden, dass mit dem Cannabis aus den Fachgeschäften gedealt wird,
       wollte der Bezirk es teurer verkaufen als auf dem Schwarzmarkt.
       
       Damit werde eine unerlaubte Weitergabe trotzdem nicht ausgeschlossen,
       stellt das Bundesinstitut fest. Ein Schwarzmarkt lasse sich nicht durch
       einen legalen Teilmarkt austrocknen. Der Schutz von Minderjährigen sei
       nicht gewährleistet.
       
       „Für uns ist das kein Scheitern“, sagte Suchthilfekoordinator Elvers. Und
       auch Herrmann gab sich überzeugt: Die kontrollierte Abgabe werde kommen.
       
       5 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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