# taz.de -- Flüchtlings-Schule in Kreuzberg: Bezirk darf nicht räumen
       
       > Erneut scheitert der Bezirk Friedrichhain-Kreuzberg vor Gericht mit dem
       > Versuch, die besetzte Hauptmann-Schule räumen zu lassen.
       
 (IMG) Bild: Sie darf weiter trocknen: Wäsche vor der besetzten Hauptmann-Schule in Kreuzberg.
       
       Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg darf die von rund 20 Flüchtlingen
       bewohnte ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule nicht räumen lassen. Das
       entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht – und bestätigte damit
       einen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Mai, gegen den der Bezirk
       Beschwerde eingelegt hatte. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit
       konnte das Gericht in der Wohnnutzung nicht erkennen. Außerdem stünden
       Bezirk und Besetzer nicht in einem öffentlich-rechtlichen
       Nutzungsverhältnis, das „einseitig hoheitlich beendbar“ sei.
       
       Der aktuelle Beschluss ist der vorläufige Endpunkt einer langen
       Auseinandersetzung zwischen den mehrheitlich aus Afrika stammenden
       Flüchtlingsaktivisten und dem Bezirk, der das Gebäude leer bekommen will,
       um es anschließend zu einer privat betriebenen Flüchtlingsunterkunft
       umzubauen. Von den rund 100 Flüchtlingen, die Ende 2012 das leerstehende
       Gebäude besetzten, um von dort aus einen sicheren Aufenhaltsstatus zu
       erstreiten, sind nur noch 20 übriggeblieben. Die meisten von ihnen sind
       sogenannte Lampedusa-Flüchtlinge, die eigentlich in Italien auf den Ausgang
       ihres Asylverfahrens warten müssten oder dort bereits abgelehnt wurden.
       
       Sie beharren auf ihrem Recht, in der Schule bleiben zu dürfen und berufen
       sich dabei auf eine Vereinbarung mit dem Bezirksamt vom Juli 2014. Darin
       verpflichteten sich die Besetzer, nur einen Teil des Gebäudes zu bewohnen
       und erhielten dafür eine Duldung durch den Bezirk. Im Oktober 2014 forderte
       das Bezirksamt die Bewohner auf, das Gebäude zu verlassen. Drei der
       Bewohner beantragten Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht sowie vor dem
       Amtsgericht und bekamen Recht: Bevor es eine abschließende Entscheidung
       gebe, dürfe das Gebäude nicht geräumt werden, entschieden die Gerichte. Im
       Februar 2015 stellte das Bezirksamt dann eine Räumungsanordnung aus. Die
       Bewohner legten Widerspruch ein – mit Erfolg.
       
       Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg konnte am Sonntag keine Stellungnahme
       zum Gerichtsbeschluss nehmen. Man kenne den Inhalt noch nicht, werde sich
       aber mit Anwälten beraten, hieß es aus dem Bezirksamt. Den Bezirk kostet
       der Unterhalt des Gebäudes inklusive Wachschutz, Strom und Wasser rund
       100.000 Euro im Monat.
       
       4 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nina Apin
       
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