# taz.de -- Google und das Leistungsschutzrecht: Kartellamt hält sich raus
       
       > Im Streit zwischen Google und deutschen Verlagen um die Nutzung von deren
       > Inhalten wird das Kartellamt kein Verfahren einleiten.
       
 (IMG) Bild: Google in die Ecke stellen? Nicht so einfach
       
       Berlin/Bonn dpa/rtr | Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen
       von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein
       Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten. „Die Grenzen des
       kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht
       übertreten“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Mittwoch.
       
       Das Leistungsschutzrecht sieht seit dem Sommer 2013 vor, dass
       Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie
       verlegerische Inhalte verwenden, die über „einzelne Worte oder kleine
       Textausschnitte“ hinausgehen. Das heißt, dass kleine Textteile weiterhin
       kostenfrei nutzbar. Die Verlage werfen dem US-Konzern vor, seine Marktmacht
       von 93 Prozent bei Suchmaschinenanfragen in Deutschland zu missbrauchen.
       
       Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die VG Media gestellt
       hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte – wenn
       die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten.
       
       Mit diesem Vorgehen wolle sich der Internet-Konzern gegen das Risiko
       absichern, gegen das Leistungsschutzrecht zu verstoßen, hieß es. Die VG
       Media reichte Beschwerde ein, Google bat das Kartellamt im vergangenen
       Herbst um eine klärende Stellungnahme.
       
       „Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern
       die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts“, erklärte nun Mundt.
       Darüber aber müssten Gerichte entscheiden. Seine Behörde habe Google
       zugleich deutlich gemacht, dass eine Totalauslistung einzelner Verleger
       einen Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot darstellen
       könnte.
       
       Das Kartellamt stehe im Falle Google auch in engem Kontakt mit der
       EU-Kommission, so Mundt. Es gebe aber keine Überschneidung zwischen dem von
       seiner Behörde untersuchten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der
       EU-Kommission. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werfen dem US-Unternehmen
       einen Missbrauch seiner Marktmacht vor und drohen mit einer
       Milliardenstrafe. Die von der EU-Kommission eingeschlagene Richtung könne
       er „nur unterstützen“, sagte Mundt.
       
       9 Sep 2015
       
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