# taz.de -- Schulschwänzer-App in Frankreich: Petzen in Echtzeit
       
       > Digitales Hausaufgabenheft: Per Smartphone-App sollen Eltern künftig
       > informiert werden, wenn ihre Kinder die Schule schwänzen.
       
 (IMG) Bild: Dabei ist es doch so schön in der Schule
       
       Paris taz | Frankreichs Schuljugend wird schon bald über die sonst so heiß
       geliebten Mobiltelefone fluchen. Der Grund dafür ist eine Innovation des
       Erziehungsministeriums. Eine Smartphone-App soll in Frankreich die
       Schulschwänzer künftig das Fürchten lehren und für einen weit fleißigeren
       Besuch des Unterrichts sorgen. Die Schuldirektionen nutzen so ein
       technologisch zeitgemäßes digitales Mittel, um die Eltern sofort und quasi
       in Echtzeit über die unentschuldigten Absenzen ihrer Sprösslinge zu
       informieren.
       
       Das funktioniert dann laut Le Monde ganz einfach und schnell: „Ihre Tochter
       Valentine ist heute Morgen nicht zur Englischstunde erschienen. Bitte
       kontaktieren Sie die Schulleitung“, solche oder ähnliche SMS-Mitteilungen
       werden demnächst auf dem Bildschirm des Smartphones manche Eltern bestürzt
       vernehmen, die ihre Kinder sonst wohlbehalten und eifrig lernend im
       Unterricht gewähnt hätten.
       
       Die App heißt „Vie scolaire“ und wird nun zuerst versuchsweise von mehreren
       Mittelschulen der Stufen Collège und Lycée getestet. Welche Schulen das
       genau sind, bleibt vorerst geheim. Bisher wurden die Eltern von der Schule
       nur ausnahmsweise und meistens bei schweren Disziplinverstößen angerufen.
       
       Die Abwesenheit im Unterricht ist ein Gesellschaftsproblem und gilt als
       eine der wichtigsten Ursachen für die im europäischen Vergleich
       unbefriedigenden Leistungen der französischen Jugendlichen und für die
       überdurchschnittlich hohe Zahl der Schulabbrecher. Die Schulbehörden setzen
       auf den Dialog und hoffen jetzt auf mehr Unterstützung.
       
       ## Eltern positiv gestimmt
       
       In Zukunft können jedenfalls die Väter und Mütter oder anderen
       Erziehungsberechtigten nicht mehr sagen, sie hätten nichts gewusst. Die
       elektronische Denunzierung gelegentlicher oder oft sogar notorischer
       Schulschwänzer soll in doppelter Hinsicht dem guten Zweck dienen: Die
       Jungen können nicht mehr verheimlichen, wenn sie sich herumtreiben, statt
       im Klassenzimmer zu sitzen; für die Eltern ergibt sich so die Möglichkeit,
       nicht zuletzt auch im Interesse der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen,
       sofort intervenieren zu können.
       
       Die Schulleitung kann anschließend auch mitteilen, welche Sanktionen
       gegebenenfalls gegen die Schulschwänzer ausgesprochen wurden. Auch das
       wussten nämlich viele Eltern bisher nicht, weil es leicht war, das
       schriftliche Absenzenheft „Carnet scolaire“, das die Kinder durch ihre
       Schulzeit begleitet, zu verstecken oder zu „verlieren“.
       
       Die beiden in Frankreich sehr präsenten Elternorganisationen stehen deshalb
       dem Vorhaben, den Kontakt zur Schuldirektion notfalls auch hinter dem
       Rücken mit der elektronischen Kommunikation zu verbessern, eher positiv
       gegenüber. Da sie nicht nur über unentschuldigtes Fehlen informiert werden,
       sondern laufend auch über alle möglichen Disziplinprobleme und dafür
       verhängte Tadel und Strafen, erleben die Eltern nicht erst mit dem
       halbjährlichen Zeugnis eine böse Überraschung wegen alarmierender
       Betragensnoten.
       
       Dennoch wird natürlich noch vor der praktischen Erprobung des neuen
       Absenzen-Warnsystems heiß über seinen Nutzen und seine Verhältnismäßigkeit
       diskutiert. Eine Schwachstelle könnten in diesem neuen System vor allem die
       Datensicherung und der Datenschutz sein. Denn jede SMS, in der der volle
       Name und die Klasse der Betroffenen erwähnt werden, hinterlässt Spuren und
       soll auch für das ganze Schuljahr gespeichert bleiben. Die für Datenschutz
       zuständige „Commision nationale de l‘informatique et des libertés“ (CNIL)
       hat darum in ihrem Gutachten gefordert, es müsse sichergestellt sein, dass
       diese Angaben nur für das befugte Lehrpersonal zugänglich sein werden.
       
       31 Aug 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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