# taz.de -- Spätverkaufe deutschlandweit: Lass ma’ zum Späti gehen
       
       > Die Spätverkaufe leiden unter dem Ladenschlussgesetz. Die taz beschreibt,
       > wie es dem Späti, Kiosk, Büdchen, Lädle und Standl geht. Eine Übersicht.
       
 (IMG) Bild: Wann muss er schließen? Späti in Berlin.
       
       2006 wurde der Ladenschluss Ländersache. Seitdem gehen die Öffnungszeiten
       durcheinander. In Berlin gehört der Späti längst zur Kiezkultur. Doch weil
       die Kioske sonntags ihr Sortiment einschränken müssen, gibt es Streit mit
       dem Ordnungsamt. Einige Läden mussten bereits schließen. [1][Eine Petition]
       kämpft nun für liberalere Regeln. Wie geht es den Spätis in Deutschland?
       
       ## Hamburg / „Kiosk“
       
       ZAHL: Es gibt 130 klassische Kioske, dazu zählen auch die in Bahnhöfen und
       Flughäfen. Die meisten sind im südlichen Hamburg-Harburg.
       
       GESETZ: Die Kioske dürfen Montag bis Samstag 24 Stunden öffnen. Nur
       sonntags müssen sie geschlossen sein. Aber es gibt Ausnahmeregeln für
       Touristengebiete und Bahnhöfe.
       
       REALITÄT: Die Bezirksämter kontrollieren, doch viele Verstöße scheint es
       nicht zu geben. Ohnehin öffnen die wenigsten Kioske von Montag bis Samstag
       rund um die Uhr.
       
       GETRÄNK: Astra. Auf der Reeperbahn außerdem beliebt: Vodka-Bombe
       (Billigvodka, Billigenergy-Drink und vieeeel Eis).
       
       FUN FACT: In manchen Hamburger Kiosken gibt es nicht nur Bier, Kippen und
       Gummitiere, sondern auch Kokain. Im Frühjahr nahm die Polizei zwei Brüder
       fest, die jahrelang in zwei Kiosken in Billstedt und St. Pauli Koks
       verkauft haben sollen. (pw)
       
       ## Berlin / „Späti“ – kurz für Spätverkaufsstelle
       
       ZAHL: ca. 1.000
       
       GESETZ: Zwischen Montag, 0 Uhr und Samstag, 24 Uhr darf in Berlin jeder so
       lange aufhaben, wie er will und verkaufen, was er will. Nur sonntags gibt
       es Probleme: Zwischen 7 und 16 Uhr dürfen nur Blumen, Printmedien,
       Backwaren und Milchprodukte verkauft werden. Touristische Angebote und
       Getränke nur von 13 bis 20 Uhr, Alkohol gar nicht. Die Praxis vieler
       Spätis, verbotene Waren wie Gemüse, Alkohol oder Tiefkühlpizza mit Tüchern
       abzudecken, ist nicht rechtens.
       
       REALITÄT: Viele Spätis öffnen sonntags trotzdem, der Tag ist umsatzmäßig zu
       wichtig. Die Bezirke kontrollieren unterschiedlich, je nach Personal.
       Kreuzberg und Neukölln gelten als streng, Spandau gilt als lax. 2013 wurden
       9.150 Euro Bußgelder eingenommen.
       
       GETRÄNK: Bier, Mate.
       
       FUN FACT: Versuch, im Späti im Wedding alkoholfreies Bier zu kaufen.
       Antwort: „Gibt’s nich, dit is hier Berlin.“ (aw)
       
       ## Köln / „Büdchen“
       
       ZAHL: ca. 1.000
       
       GESETZ: In NRW gelten Kioske als Einzelhandel und dürfen an Werktagen bis 0
       Uhr, am Samstag bis 22 Uhr, sonntags aber nur fünf Stunden geöffnet sein.
       Allerdings gibt es Sonderkonzessionen, mit denen die Büdchen als
       „Trinkhalle“ gelten und unter das Gaststättengesetz fallen. Sie können dann
       rund um die Uhr geöffnet sein – dürften aber strenggenommen nach 0 Uhr nur
       Getränke verkaufen. Die Sonderkonzession kostet je nach Größe und Umsatz
       der Büdchen zwischen 100 und 3.000 €.
       
       REALITÄT: Kaum jemand hält sich daran nachts nur Getränke zu verkaufen. Das
       Ordnungsamt sieht das angeblich nicht so eng, kontrolliert werde selten.
       Wer doch erwischt wird, dem droht ein Ordnungsgeld – bei mehrfachen
       Verstößen der Verlust der Konzession.
       
       GETRÄNK: Kölsch, was sonst? Die beliebtesten sind Reissdorf, Gaffel und
       Früh. (lou)
       
       ## Leipzig / „Späti“
       
       ZAHL: ca. 30
       
       GESETZ: Montags bis Samstags dürfen Verkaufsstellen von 6 bis 22 Uhr
       öffnen. Außerhalb der Zeiten und an Sonn- und Feiertagen ist die Öffnung
       nur erlaubt, wenn die Läden Printmedien, Blumen, Backwaren oder
       Milchprodukte verkaufen. Das dürfen sie sonntags zwischen 7 und 18 Uhr für
       insgesamt sechs, auch aufteilbare, Stunden. Ladenbesitzer können allerdings
       einen Antrag auf Verkaufsveranstaltungen stellen und dann an fünf Werktagen
       bis 6 Uhr des Folgetages öffnen. Und: Wenn ein Späti gleichzeitig als
       „Gaststätte“ angemeldet ist, kann er auch außerhalb der Zeiten geöffnet
       haben – außer zur Sperrzeit zwischen 5 und 6 Uhr.
       
       REALITÄT: Das Ordnungsamt kontrolliert. Bei Verstoß ist ein Bußgeld
       zwischen 5 und 5.000 Euro fällig.
       
       GETRÄNK: Lipz Saftschorle in diversen Sorten wie Johannisbeere,
       Stachelbeere und Rhabarber (afro)
       
       ## Stuttgart / „Kiosk“, früher auch „Lädle“
       
       ZAHL: 18 laut Gelbe Seiten
       
       GESETZ: Von Montag bis Samstag gibt es keine Ladenschlusszeiten, ein Kiosk
       darf an Werktagen also 24 Stunden geöffnet sein. Praktisch aber lohnt sich
       das kaum, da in Baden-Württemberg der Verkauf von Alkohol zwischen 22 und 5
       Uhr verboten ist. An Sonntagen müssen Kioske geschlossen bleiben.
       
       REALITÄT: Es gibt keine Schwerpunkt-Kontrollen, die Behörden werden meist
       auf Anwohnerbeschwerden hin aktiv. Werden Kioskbesitzer bei Sonntagsöffnung
       erwischt, droht Bußgeld. Bei dauerhaften Verstößen kann ihnen auch das
       Gewerbe untersagt werden. Dazu ist es in den letzten Jahren allerdings
       nicht gekommen.
       
       GETRÄNK: Wulle, Stuttgarter Hofbräu.
       
       FUN FACT: Wegen des nächtlichen Alkoholverbots spielen Kioske kaum eine
       Rolle. Tankstellen umgehen das Verbot, indem sie Alkohol in Becher umfüllen
       und sich auf ihre Ausschankgenehmigung berufen. (fay)
       
       ## München / „Kiosk“, auch „Standl“
       
       ZAHL: Kioske, die länger geöffnet haben, werden nicht gesondert erfasst.
       Mehr als fünf sind es vermutlich nicht. Kommt ein neuer dazu, ist das der
       Süddeutschen Zeitung einen Artikel wert.
       
       GESETZ: Bayern ist das einzige Bundesland, in dem noch das alte
       Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 2003 gilt. Geschäfte dürfen werktags von 6
       bis 20 Uhr geöffnet sein und sind an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
       Amen. Ausnahmen gelten für Tankstellen, Bäckereien und Geschäfte in
       Bahnhöfen und Flughäfen. Die wenigen Nachtkioske gelten als Gaststätten.
       Lauf Paragraf 7 des Gaststättengesetzes dürfen sie sogenannte
       „Zubehörwaren“ im Straßenverkauf an Gäste abgeben, also Flaschenbier,
       alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren, sowie Getränke und zubereitete
       Speisen
       
       REALITÄT: siehe oben
       
       GETRÄNK: Augustiner Hell, Tegernseer Hell, Münchner Kindl (maha)
       
       30 Jul 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.change.org/p/f%C3%BCr-ein-freies-verkaufsrecht-aller-sp%C3%A4tis-an-sonntagen-rettetdiesp%C3%A4tis-berlin
       
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